Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
The Grand Garden GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Leo-Leistikow-Allee 25, 22081 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 162542
EUID
DEK1101.HRB162542
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 283/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Niklas Marwedel
Adresse
Alstertor 9, 20095 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.10.2025 , 11:29 Uhr
Eröffnung
10.06.2026 , 11:25 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.08.2026
Prüfungstermin
07.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Produktion, Vermarktung und Vertrieb von Software, Applikationstechnologie, Modeartikeln und Asseccoires, Musik und ein- oder mehrteiligen Fernsehfilmen und -serien sowie die Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen aller Art und aller Dienstleistungen, die damit im Zusammenhang stehen, Künstleragentur und Werbeagentur nebst Beratung und Management von Künstlern, und der Erwerb und Verkauf von Waren des Einzelhandels (Retail), soweit diese Tätigkeiten keinem Genehmigungsvorbehalt unterliegen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der The Grand Garden GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 162542, sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Am 08.10.2025 ist die Anordnung vorläufiger Maßnahmen sowie die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Niklas Marwedel erfolgt. Im weiteren Verlauf ist das Insolvenzverfahren am 10.06.2026 um 11:25 Uhr eröffnet worden. Das Verfahren wurde mit dem Verfahren 67h IN 287/25 verbunden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Niklas Marwedel. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 07.0elle 2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 07.09.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 283/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 162542 eingetragenen The Grand Garden GmbH, Rentzelstraße 6, 20146 Hamburg, frühere Anschrift: Leo-Leistikow-Allee 25, 22081 Hamburg,, gesetzlich vertreten dur…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 283/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 162542 eingetragenen The Grand Garden GmbH, Rentzelstraße 6, 20146 Hamburg, frühere Anschrift: Leo-Leistikow-Allee 25, 22081 Hamburg,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Abbas Al-Fartwsi,
Geschäftszweig: Entwicklung, Produktion, Vermarktung und Vertrieb von Software, Applikationstechnologie, Modeartikeln und Asseccoires, Musik und ein- oder mehrteiligen Fernsehfilmen und -serien,
ist am 08.10.2025, um 11:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Niklas Marwedel, Alstertor 9, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67h IN 283/25
Amtsgericht Hamburg, 08.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 283/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 162542 eingetragenen The Grand Garden GmbH, Rentzelstraße 6, 20146 Hamburg, frühere Anschrift: Leo-Leistikow-Allee 25, 22081 Hamburg,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Abbas A…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 283/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 162542 eingetragenen The Grand Garden GmbH, Rentzelstraße 6, 20146 Hamburg, frühere Anschrift: Leo-Leistikow-Allee 25, 22081 Hamburg,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Abbas Al-Fartwsi,
Geschäftszweig: Entwicklung, Produktion, Vermarktung und Vertrieb von Software, Applikationstechnologie, Modeartikeln und Asseccoires, Musik und ein- oder mehrteiligen Fernsehfilmen und -serien;
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.06.2026, um 11:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zugleich werden die Verfahren 67h IN 283/25 und 67h IN 287/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Niklas Marwedel, Alstertor 9, 20095 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 07.09.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 17.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67h IN 283/25
Amtsgericht Hamburg, 10.06.2026
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