Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
THE GREEK-Gastro UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Saarland
Adresse
Friedrichstraße 33 a, 66359 Bous
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 18716
EUID
DEV1109.HRB18716
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
110 IN 55/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
15.07.2024
Gläubigerversammlung
25.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von Gaststätten und Catering.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der THE GREEK-Gastro UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, unter dem Aktenzeichen 110 IN 55/22 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18716 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Pavlos Kotsaridis vertreten. Im ersten Teil der Bekanntmachung vom 18.06.2024 wurde angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist der 15.07.2024; bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen. Im zweiten Teil der Bekanntmachung vom 02.09.2025 wird über die Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung informiert, deren Stichtag der 25.09.2025 ist. Gegenstand der Beschlussfassung ist die Zustimmung zur Vergleichszahlung des geschäftsführenden Gesellschafters in Höhe von 3.000 EUR zur Abgeltung aller Anfechtungs- und Haftungsansprüche der Masse. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Eisenbeis & Partner.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 55/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18716 eingetragenen THE GREEK-Gastro UG (haftungsbeschränkt), Friedrichstraße 33a, 66359 Bous, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 55/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18716 eingetragenen THE GREEK-Gastro UG (haftungsbeschränkt), Friedrichstraße 33a, 66359 Bous, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pavlos Kotsaridis, Friedrichstraße 33a, 66359 Bous
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.07.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 19 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
110 IN 55/22
Amtsgericht Saarbrücken, 18.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 55/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18716 eingetragenen
THE GREEK-Gastro UG (haftungsbeschränkt), Friedrichstraße 33a, 66359 Bous, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 55/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18716 eingetragenen
THE GREEK-Gastro UG (haftungsbeschränkt), Friedrichstraße 33a, 66359 Bous, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pavlos Kotsaridis,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eisenbeis & Partner, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 25.09.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
- Zustimmung zur Vergleichszahlung des geschäftsführenden Gesellschafters von 3.000 EUR zur Abgeltung aller Anfechtungs- und Haftungsansprüche der Masse gemäß Schreiben des Verwalters vom 27.08.2025 und 29.08.2025
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 27.08.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 19 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
110 IN 55/22
Amtsgericht Saarbrücken, 02.09.2025
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