Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
The Social Chain AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 128790
EUID
DEF1103R.HRB128790
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36t IN 4403/23
Phase
Insolvenzplanverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dr., Prof. Dr. Thorsten Bieg, Gerrit Hölzle
Kanzlei
GÖRG Insolvenzverwaltung Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Adresse
Kantstraße 164, 10623 Berlin
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungen
24.06.2026
Erörterungs- und Abstimmungstermin
30.07.2026 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der The Social Chain AG ist eröffnet. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 09.06.2026 beschlossen, dass die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt; die Widerspruchsfrist hierfür endete am 24.06.2026. Ein besonderer Prüfungstermin für etwaige nachgemeldete Forderungen sowie ein Erörterungs- und Abstimmungstermin über den von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplan wurden auf den 30.07.2026, 11:00 Uhr, im Amtsgericht Charlottenburg angesetzt. Der Termin dient auch der Abstimmung über einen eventuell geänderten Plan. Die Teilnahme ist nur unter bestimmten Voraussetzungen für Gläubiger und Aktionäre möglich; ein Technical Record Date für das Stimmrecht ist der 24.07.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36t IN 4403/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
The Social Chain AG, Alte Jakobstrasse 85/86, 10179 Berlin, vertreten durch den Vorstand Andreas Schneider
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 128790
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GÖRG Re…
36t IN 4403/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
The Social Chain AG, Alte Jakobstrasse 85/86, 10179 Berlin, vertreten durch den Vorstand Andreas Schneider
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 128790
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GÖRG Rechtsanwälte Insolvenzverwalter GbR, Kantstraße 164, 10623 Berlin
Zustellungsbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Görg, Obernstraße 2-12, 28195 Bremen
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hat das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses, Bundesagentur für Arbeit, mit Antrag vom 14.05.2024 die Vergütung gemäß §§ 17, 18 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36t IN 4403/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
The Social Chain AG, Alte Jakobstrasse 85/86, 10179 Berlin, vertreten durch den Vorstand Andreas Schneider
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 128790
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GÖRG Re…
36t IN 4403/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
The Social Chain AG, Alte Jakobstrasse 85/86, 10179 Berlin, vertreten durch den Vorstand Andreas Schneider
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 128790
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GÖRG Rechtsanwälte Insolvenzverwalter GbR, Kantstraße 164, 10623 Berlin
Zustellungsbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Görg, Obernstraße 2-12, 28195 Bremen
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Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses, Agentur Für Arbeit Berlin Mitte wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 14.05.2024.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für die Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 22,4 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36t IN 4403/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
The Social Chain AG, Alte Jakobstraße 85/86, 10179 Berlin, vertreten durch den Vorstand Andreas Schneider, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 128790
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 09.06.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung…
36t IN 4403/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
The Social Chain AG, Alte Jakobstraße 85/86, 10179 Berlin, vertreten durch den Vorstand Andreas Schneider, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 128790
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 09.06.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 09.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen ( § 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36t IN 4403/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
The Social Chain AG,
c/o GÖRG Insolvenzverwaltung Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Kantstraße 164, 10623 Berlin,
vertreten durch den Vorstand Dr. Thorsten Bieg und Prof. Dr. Gerrit Hölzle
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Regis…
36t IN 4403/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
The Social Chain AG,
c/o GÖRG Insolvenzverwaltung Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Kantstraße 164, 10623 Berlin,
vertreten durch den Vorstand Dr. Thorsten Bieg und Prof. Dr. Gerrit Hölzle
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 128790 B
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg durch die Richterin Schäuffele am 26.06.2026 beschlossen:
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Besonderer Termin zur Prüfung etwaiger nachgemeldeter Forderungen (besonderer Prüfungstermin, § 177 InsO) sowie Termin zur Erörterung des von der Schuldnerin vorgelegten Plans vom 09.06.2026 und des Stimmrechts der Beteiligten sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan (Erörterungs- und Abstimmungstermin, § 235 InsO) wird bestimmt auf
Donnerstag, 30.07.2026, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 119/120, 1. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
1. Der Insolvenzplan nebst Anlagen ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt. Sofern Stellungnahmen eingehen, können diese auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Zur Einsichtnahme in den Insolvenzplan nebst Anlagen bei Gericht sind diejenigen Aktionäre persönlich oder durch gemäß § 79 Abs. 2 ZPO Vertretungsbefugte berechtigt, die am Tag der Einsichtnahme im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nicht rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehen, können aus diesen Aktien kein Recht zur Einsichtnahme ableiten, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen. Das unten festgelegte Technical Record Date gilt auch für Zwecke der Einsichtnahme.
2. Der Termin dient möglicherweise auch zur Abstimmung über einen nach Erörterung seitens der Schuldnerin eventuell gemäß § 240 InsO vorgelegten, geänderten Insolvenzplan.
3. Eine Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Insolvenzplans ist auf der Internetseite der Schuldnerin eingestellt unter https://thesocialchain.ag/.
4. Der Erörterungs- und Abstimmungstermin wird als physische Präsenzversammlung abgehalten ohne Möglichkeit der (virtuellen) Teilnahme von einem anderen Ort im Wege einer Bild- und Tonübertragung i.S.d. § 128a Abs. 1 ZPO. Ton- und Bildaufzeichnungen sind nicht gestattet.
5. Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist nicht öffentlich. Es finden Einlasskontrollen statt. Die Zutritts- und Teilnahmeberechtigung ist nur unter folgenden Voraussetzungen gegeben:
a) Zur Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan sind diejenigen Gläubiger der Schuldnerin berechtigt, die am Tag des Erörterungs- und Abstimmungstermin Inhaber von planbetroffenen Forderungen gegenüber der Schuldnerin sind. Über die planbetroffenen Forderungen kann im Rahmen des rechtlich und vertraglich Zulässigen weiter verfügt werden. Der Erwerb von Forderungen, der in der Zeit vom 11. Juni 2026 bis 30. Juli 2026 (jeweils einschließlich) stattfindet, ist für die Einsichtnahme in den Insolvenzplan nebst Anlagen bei Gericht sowie für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten im Erörterungs- und Abstimmungstermin glaubhaft zu machen.
b) Zur Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan sind zudem Aktionäre berechtigt, die am Tag des Erörterungs- und Abstimmungstermins im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die in der Zeit vom 25. Juli 2026 (einschließlich) bis zum Erörterungs- und Abstimmungstermin eingehen, werden jedoch erst mit Wirkung nach dem Erörterungs- und Abstimmungstermin verarbeitet und berücksichtigt (sogenannter Umschreibestopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts im Erörterungs- und Abstimmungstermin ist daher Freitag, den 24. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (sog. Technical Record Date).
Über die Aktien kann ungeachtet des Umschreibestopps weiter frei verfügt werden. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nicht rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings aus diesen Aktien keine Teilnahme- und Stimmrechte im Erörterungs- und Abstimmungstermin ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen.
c) Die Vertretung im Termin kann nur durch den Personenkreis des § 79 Abs. 2 ZPO erfolgen. Die Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 ZPO sind schriftlich nachzuweisen.
6. Der Termin und die Abstimmung können auch dann durchgeführt werden, wenn nicht alle Planbetroffenen teilnehmen.
7. Soweit Sie als Planbetroffener an dem Erörterungs- und-Abstimmungstermin teilnehmen wollen, werden Sie gebeten, mitzubringen:
- ihren Bundespersonalausweis der Reisepass;
- bei Vertretung einer juristischen Person bzw. Handelsgesellschaft auch die entsprechende Vollmacht (im Original oder beglaubigter Abschrift) sowie ein aktueller Handelsregisterauszug zum Nachweis der Vertretungsmacht;
- bei Vertretung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts auch die entsprechende Vollmacht (im Original oder beglaubigter Abschrift) und ein Nachweis über die Vertretungsbefugnis des Ausstellers der Vollmacht;
- sowie als Gläubiger ausreichende Unterlagen zum Nachweis Ihrer Gläubigerforderungen, soweit diese nicht bereits aus Anlagen zum Insolvenzplan ersichtlich sind; dies gilt auch für die teilnahme-, aber nicht stimmberechtigten Anleihegläubiger (z.B. durch Vorlage einer Depotbescheinigung mit Sperrvermerk oder eines aktuellen Depotauszugs).
Ansonsten tragen Sie das Risiko, nicht zur Teilnahme am Termin zugelassen zu werden.
8. Es wird darauf hingewiesen, dass gegen den Beschluss, mit dem der Insolvenzplan vom Gericht bestätigt wird, die sofortige Beschwerde nach § 253 Abs. 2 und 3 InsO nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
(a) dem Insolvenzplan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat,
(b) er gegen den Insolvenzplan gestimmt hat und
(c) er mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Absatz 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
9. Eine vorherige Anmeldung zur Teilnahme am Erörterungs- und Abstimmungstermin und zur Ausübung des Stimmrechts im Abstimmungstermin ist nicht erforderlich. Es werden auch bei vorheriger Mitteilung der Teilnahme keine Eintrittskarten zum Termin übersandt. Lediglich zur Erleichterung der organisatorischen Vorbereitung werden Teilnehmer jedoch gebeten, der Gesellschaft unter folgender E-Mail-Adresse thesocialchain@goerg.de mitzuteilen, ob sie an dem Termin teilnehmen werden oder, ob (und von wem) sie sich vertreten lassen. Bevollmächtigte müssen die Anforderungen des § 79 Abs. 2 ZPO erfüllen (s.o).
10. Dieser Beschluss gilt zugleich als Ladung.
11. Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.
Amtsgericht Charlottenburg den 29.06.2026
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