Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Theater im Rathaus GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Porscheplatz 1, 45127 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 27770
EUID
DER2503.HRB27770
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
160 IN 73/26
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Britta Hoff
Adresse
Limperstr. 19, 45657 Recklinghausen
Termine & Fristen
Antragseingang
23.03.2026
Eröffnung
01.07.2026 , 08:35 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.08.2026
Niederlegung Unterlagen
19.08.2026
Prüfungsstichtag
31.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Veranstaltung und Durchführung von Theater- und Konzertveranstaltungen jeder Art, sowie die Produktion und Vermarktung von Theateraufführungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat am 01.07.2026 um 08:35 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Theater im Rathaus GmbH eröffnet. Das Verfahren erfolgt wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag des Schuldners, dessen Antrag am 23.03.2026 bei Gericht eingegangen ist. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Britta Hoff ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.08.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 31.08.2026. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen. Die Unterlagen werden ab dem 19.08.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 73/26
Über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 27770 eingetragenen Theater im Rathaus GmbH, Porscheplatz 1, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Renè Heinersdorff, Kaiser-Friedrich-Ring 7, 40545 Düsseldorf
Geschäftszwe…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 73/26
Über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 27770 eingetragenen Theater im Rathaus GmbH, Porscheplatz 1, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Renè Heinersdorff, Kaiser-Friedrich-Ring 7, 40545 Düsseldorf
Geschäftszweig: Veranstaltung und Furchführung von Theater- und Konzertveranstaltungen jeder Art
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2026, um 08:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.03.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Britta Hoff, Limperstr. 19, 45657 Recklinghausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 31.08.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 19.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
160 IN 73/26
Essen, 01.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 73/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 27770 eingetragenen Theater im Rathaus GmbH, Porscheplatz 1, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Renè Heinersdorff, Kaiser-Friedrich-Ring 7, 405…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 73/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 27770 eingetragenen Theater im Rathaus GmbH, Porscheplatz 1, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Renè Heinersdorff, Kaiser-Friedrich-Ring 7, 40545 Düsseldorf
ist am 16.07.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
160 IN 73/26
Amtsgericht Essen, 20.07.2026
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