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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Mirko Thein ist im Stadium der Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gemäß § 300 Abs. 1 InsO über die Restschuldbefreiung zu entscheiden. Den Insolvenzgläubigern und dem Treuhänder wird im schriftlichen Verfahren Gelegenheit gegeben, bis zum 01.07.2024 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß §§ 296 bis 298 InsO zu stellen. Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen. Nach Ablauf der Frist wird das Gericht, ggf. nach Anhörung des Schuldners, über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
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