Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Thermo Lesch GmbH vertr.d.d.GF. Christoph Leschinksi
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Im Tal 15, 65329 Hohenstein
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 26081
EUID
DEM1906.HRB26081
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 419/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch
Kanzlei
BGP Insolvenzverwaltungen
Adresse
Taunusstraße 7a, 65183 Wiesbaden
Telefon
0611 / 180 89-100
E-Mail
Termine & Fristen
Zustimmung zur Schlussverteilung
03.01.2025
Schlusstermin
20.05.2025
Aufhebung
13.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit und die Montage von Heizungsanlagen sowie die Vermittlung des Einbaus derselben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thermo Lesch GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Leschinski, ist am 13.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgte, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thermo Lesch GmbH ist am 13.03.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hatte das Amtsgericht Wiesbaden am 03.01.2025 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und den Schlusstermin auf den 20.05.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum konnten Ei…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thermo Lesch GmbH ist am 13.03.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hatte das Amtsgericht Wiesbaden am 03.01.2025 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und den Schlusstermin auf den 20.05.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum konnten Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden. Der verfügbare Massebestand betrug 110.513,68 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 233.271,36 EUR zu berücksichtigen waren. Das Verteilungsverzeichnis war auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 419/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thermo Lesch GmbH vertr.d.d.GF. Christoph Leschinksi, Im Tal 15, 65329 Hohenstein (AG Wiesbaden , HRB 26081), vertr. d.: Christoph Leschinski, Wiesenstr. 7, 65623 Hahnstätten, (Geschäftsführer), ist am 13.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlu…
10 IN 419/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thermo Lesch GmbH vertr.d.d.GF. Christoph Leschinksi, Im Tal 15, 65329 Hohenstein (AG Wiesbaden , HRB 26081), vertr. d.: Christoph Leschinski, Wiesenstr. 7, 65623 Hahnstätten, (Geschäftsführer), ist am 13.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 13.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 419/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thermo Lesch GmbH vertr.d.d.GF. Christoph Leschinksi, Im Tal 15, 65329 Hohenstein (AG Wiesbaden , HRB 26081), vertr. d.: Christoph Leschinski, Wiesenstr. 7, 65623 Hahnstätten, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis…
10 IN 419/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thermo Lesch GmbH vertr.d.d.GF. Christoph Leschinksi, Im Tal 15, 65329 Hohenstein (AG Wiesbaden , HRB 26081), vertr. d.: Christoph Leschinski, Wiesenstr. 7, 65623 Hahnstätten, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch, c/o BGP Insolvenzverwaltungen, Taunusstraße 7a, 65183 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 180 89-100, Fax: 0611 / 180 89-189, E-Mail: mail@bgp-insol.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 110.513,68 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 233.271,36 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wiesbaden, 03.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 419/18: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der Thermo Lesch GmbH vertr.d.d.GF. Christoph Leschinksi, Im Tal 15, 65329 Hohenstein (AG Wiesbaden , HRB 26081), vertr. d.: Christoph Leschinski, Wiesenstr. 7, 65623 Hahnstätten, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird er…
10 IN 419/18: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der Thermo Lesch GmbH vertr.d.d.GF. Christoph Leschinksi, Im Tal 15, 65329 Hohenstein (AG Wiesbaden , HRB 26081), vertr. d.: Christoph Leschinski, Wiesenstr. 7, 65623 Hahnstätten, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 20.05.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 03.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 419/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thermo Lesch GmbH vertr.d.d.GF. Christoph Leschinksi, Im Tal 15, 65329 Hohenstein (AG Wiesbaden , HRB 26081), vertr. d.: Christoph Leschinski, Wiesenstr. 7, 65623 Hahnstätten, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Besch…
10 IN 419/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thermo Lesch GmbH vertr.d.d.GF. Christoph Leschinksi, Im Tal 15, 65329 Hohenstein (AG Wiesbaden , HRB 26081), vertr. d.: Christoph Leschinski, Wiesenstr. 7, 65623 Hahnstätten, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
xxx
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EUR
Auslagen zuzüglich
xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EUR
Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch, c/o BGP Insolvenzverwaltungen, Taunusstraße 7a, 65183 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 180 89-100, Fax: 0611 / 180 89-189, E-Mail: mail@bgp-insol.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26.08.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 110.513,68 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von xxx EUR.
Die geltend gemachten Zustellkosten nach § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von 176,40 EUR nebst anteiliger Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 24.09.2024
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