Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TheSponsorship Brandmarketing UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
An der Plantage 12, 55120 Mainz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 48979
EUID
DET2304V.HRB48979
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mainz
Aktenzeichen
244/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
31.03.2026
Aufhebung vorläufiger Maßnahmen
31.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Musikmarketing- und Eventagentur, die die Bereiche Kommunikation, Markenführung, Sponsoring, Kooperationen und Events im Musikbereich abdeckt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TheSponsorship Brandmarketing UG (haftungsbeschränkt) ist im Antragsverfahren am 31.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind am selben Tag aufgehoben worden. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 244/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des TheSponsorship Brandmarketing UG (haftungsbeschränkt), An der Plantage 12, 55120 Mainz (AG Mainz, HRB 48979), vertr. d.: Frederic Zwickel, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 31.03.2026 mangels Masse abgewiesen…
280 IN 244/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des TheSponsorship Brandmarketing UG (haftungsbeschränkt), An der Plantage 12, 55120 Mainz (AG Mainz, HRB 48979), vertr. d.: Frederic Zwickel, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 31.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom sind am 31.03.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und dem Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Mainz eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Mainz an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 31.03.2026
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