Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 4906
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Insolvenzprofil
Thieltges Kunststofftechnik GmbH
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Insolvenzeröffnung
4Aktuell
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Burgweg 3, 58513 Lüdenscheid
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn HRB 4906
EUID
DER2604.HRB4906
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
103 IN 126/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Marc Seuster
Adresse
Friedrichstr. 9 a, 58507 Lüdenscheid
Termine & Fristen
Aufhebung
01.06.2026 , 09:06 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und das Spritzen von Kunststoffgegenständen jeglicher Art sowie der Handel mit Kunststofferzeugnissen jeglicher Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften zu beteiligen, die dem vorbezeichneten Gesellschaftszweck dienen sowie sämtliche Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Zweck des Unternehmens zu fördern. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thieltges Kunststofftechnik GmbH ist am 01.06.2026 um 9:06 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4906 eingetragen. Gesetzlich vertreten wurde das Unternehmen durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Thieltges. Als Insolvenzverwalter war Herr Marc Seuster bestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 126/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4906 eingetragenen Thieltges Kunststofftechnik GmbH, Burgweg 3, 58513 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Thieltges, Sterbecker Str. 3…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 126/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4906 eingetragenen Thieltges Kunststofftechnik GmbH, Burgweg 3, 58513 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Thieltges, Sterbecker Str. 39, 58579 Schalksmühle
Insolvenzverwalter: Marc Seuster, Friedrichstr. 9 a, 58507 Lüdenscheid
wird heute, am 01.06.2026, um 9:06 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
103 IN 126/17
Amtsgericht Hagen, 01.06.2026
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