Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Aker Transporte GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Im grünen Busch 22, 58642 Iserlohn
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn HRB 8522
EUID
DER2604.HRB8522
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
100 IN 5/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
20.09.2024
Prüfungstermin
01.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Transporten aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aker Transporte GmbH ist beim Amtsgericht Hagen unter dem Aktenzeichen 100 IN 5/20 anhängig. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8522 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Herrn Suat Aker und Frau Nina Aker gesetzlich vertreten. Im Rahmen des Verfahrens werden nachträglich angemeldete sowie noch nicht geprüfte Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft gemäß § 177 Abs. 1 InsO. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 01.07.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen, wobei anzugeben ist, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen ab Zustellung bei dem zuständigen Amtsgericht eingereicht werden muss.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aker Transporte GmbH ist beim Amtsgericht Hagen unter dem Aktenzeichen 100 IN 5/20 anhängig. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8522 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Suat Aker und Nina Aker vertreten. Im Verfahren sind z…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aker Transporte GmbH ist beim Amtsgericht Hagen unter dem Aktenzeichen 100 IN 5/20 anhängig. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8522 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Suat Aker und Nina Aker vertreten. Im Verfahren sind zwei wesentliche Schritte dokumentiert: Zunächst wurde ein Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen festgesetzt, wobei der Prüfungsstichtag auf den 01.07.2026 datiert ist. Später wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 20.09.2024 anberaumt, um über die Beschlussfassung zu Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters abzustimmen, insbesondere im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Vergleich mit dem Land NRW (Finanzamt Iserlohn). Die Forderungen sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen niedergelegt. Rechtsbehelfe in Form einer Erinnerung können binnen zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 5/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8522 eingetragenen Aker Transporte GmbH, Im Grünen Busch 22, 58642 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Suat Aker und Frau Nina Aker
Die nachträgl…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 5/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8522 eingetragenen Aker Transporte GmbH, Im Grünen Busch 22, 58642 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Suat Aker und Frau Nina Aker
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 01.07.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 288 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
100 IN 5/20
Amtsgericht Hagen, 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 5/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8522 eingetragenen Aker Transporte GmbH, Im Grünen Busch 22, 58642 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Suat Aker, Im Grünen Busch 22, 58642 Iserl…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 5/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8522 eingetragenen Aker Transporte GmbH, Im Grünen Busch 22, 58642 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Suat Aker, Im Grünen Busch 22, 58642 Iserlohn und Frau Nina Aker, Im Grünen Busch 22, 58642 Iserlohn
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 20.09.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs mit dem Land NRW, vertreten durch das Finanzamt Iserlohn.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 02.09.2024 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
100 IN 5/20
Amtsgericht Hagen, 04.09.2024
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