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Insolvenzprofil
Thies Bustouristik GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 114152
EUID
DEK1101.HRA114152
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 23/14
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Mathias D. Kampmann
Rolle
Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafterin M.D.K. Hamburger Sportreisen GmbH
Adresse
Georgswerder Bogen 4, 21109 Hamburg
Termine & Fristen
Prüfungstermin
01.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thies Bustouristik GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Amtsgericht Hamburg hat angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 01.09.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen bereits festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 23/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 114152 eingetragenen Thies Bustouristik GmbH & Co. KG, Georgswerder Bogen 4, 21109 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Ha…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 23/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 114152 eingetragenen Thies Bustouristik GmbH & Co. KG, Georgswerder Bogen 4, 21109 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 130284 eingetragene M.D.K. Hamburger Sportreisen GmbH, Georgswerder Bogen 4, 21109 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mathias D. Kampmann
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 01.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B430 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67g IN 23/14
Amtsgericht Hamburg, 07.07.2026
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