Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Things I Like GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 138546
EUID
DEF1103R.HRB138546
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
6619/18
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
10.06.2025
Forderungsanmeldefrist
09.06.2026
Widerspruchsfrist
03.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Things I Like GmbH, Gormannstraße 22, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Niels Nüssler (Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 138546), sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO erfolgte im schriftlichen Verfahren; die Widerspruchsfrist hierfür endete am 10.06.2025. Der vorläufige Gläubigerausschuss hat die Vergütung und Auslagenerstattung in Höhe von 19 % beantragt, was nachfolgend rechtskräftig festgesetzt ist. Für nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO wurde eine neue Frist bis zum 09.006.2026 gesetzt, wobei die Widerspruchsfrist für diese Forderungen bis zum 03.07.2026 läuft.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36t IN 6619/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Things I Like GmbH, Gormannstraße 22, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Niels Nüssler, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 138546
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 17.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolve…
36t IN 6619/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Things I Like GmbH, Gormannstraße 22, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Niels Nüssler, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 138546
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 17.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2599 - 2607 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 17.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36t IN 6619/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Things I Like GmbH, Gormannstraße 22, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Niels Nüssler
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 138546
- Schuldnerin -
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Der vorläufige Gläubigerausschuss hat die Vergütungsfestsetzung und Auslagenersta…
36t IN 6619/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Things I Like GmbH, Gormannstraße 22, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Niels Nüssler
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 138546
- Schuldnerin -
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Der vorläufige Gläubigerausschuss hat die Vergütungsfestsetzung und Auslagenerstattung gemäß §§ 17,18 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt. Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 31.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36t IN 6619/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Things I Like GmbH, Gormannstraße 22, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Niels Nüssler, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Handelsregister HRB 138546
- Schuldnerin -
Die Vergütung gemäß §§ 17,18 InsVV des Gläubigerausschusses wurden …
36t IN 6619/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Things I Like GmbH, Gormannstraße 22, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Niels Nüssler, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Handelsregister HRB 138546
- Schuldnerin -
Die Vergütung gemäß §§ 17,18 InsVV des Gläubigerausschusses wurden nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde: Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung: Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36t IN 6619/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Things I Like GmbH, Gormannstraße 22, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Niels Nüssler, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 138546
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 09.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolve…
36t IN 6619/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Things I Like GmbH, Gormannstraße 22, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Niels Nüssler, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 138546
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 09.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen ( § 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 10.06.2026
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