Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
THK Textilhandels GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Treppenstraße 8, 34117 Kassel
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 15862
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1607.HRB15862
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
IN 213/26 e
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.07.2026 , 09:05 Uhr
Eröffnung
01.10.2026 , 05:38 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.11.2026
Berichtstermin
17.12.2026 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
17.12.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Einzelhandel mit Bekleidungsgegenständen aller Art, Sportartikeln und Schuhen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Einzelhandel
Geschäftstätigkeit
Einzelhandel mit Bekleidung, Sportartikeln und Schuhen
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der THK Textilhandels GmbH mit Sitz in Kassel ist am 07.07.2026 um 09:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth bestellt worden.
Über das Vermögen der THK Textilhandels GmbH in Kassel ist am 07.07.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth bestellt worden. Am 14.07.2026 wurde der Bes…
Über das Vermögen der THK Textilhandels GmbH in Kassel ist am 07.07.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth bestellt worden. Am 14.07.2026 wurde der Beschluss vom 07.07.2026 ergänzt, um dem Verwalter die Ermächtigung zu erteilen, neue Konten zu eröffnen und über Konten der Antragstellerin zu verfügen.
Über das Vermögen der THK Textilhandels GmbH in Kassel ist am 07.07.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 14.07.2026 wurde die Ermächtigung des Verwalters zur Eröffnung neuer Konten ergänzt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.10…
Über das Vermögen der THK Textilhandels GmbH in Kassel ist am 07.07.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 14.07.2026 wurde die Ermächtigung des Verwalters zur Eröffnung neuer Konten ergänzt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.10.2026 eröffnet worden. Dr. Mario Nawroth bleibt Insolvenzverwalter. Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 05.11.2026 anmelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 17.12.2026 angesetzt, in dem auch über die Bestätigung des Verwalters und die Bildung eines Gläubigerausschusses entschieden wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 213/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der THK Textilhandels GmbH, Treppenstraße 8, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 15862), vertr. d.: 1. Manuel Milbert (Geschäftsführer), 2. Michael Maciejewski (Geschäftsführer), ist am 07.07.2026 um 09:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schul…
666 IN 213/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der THK Textilhandels GmbH, Treppenstraße 8, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 15862), vertr. d.: 1. Manuel Milbert (Geschäftsführer), 2. Michael Maciejewski (Geschäftsführer), ist am 07.07.2026 um 09:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, c/o MG Insolvenz Rechtsanwalts GmbH, Treppenstraße 12-14, 34117 Kassel, Tel.: 0561/9533480-0, Fax: 0561/9533480-9, E-Mail: kassel@mg-iv.de, Internet: www.mg-iv.de bestellt worden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 213/26 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der THK Textilhandels GmbH, Treppenstraße 8, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 15862), vertr. d.: 1. Manuel Milbert (Geschäftsführer), 2. Michael Maciejewski (Geschäftsführer),
wird der Beschluss vom 07.07.2026 wie folgt ergänzt:
"Dazu wird er ermächtigt, auf den …
666 IN 213/26 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der THK Textilhandels GmbH, Treppenstraße 8, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 15862), vertr. d.: 1. Manuel Milbert (Geschäftsführer), 2. Michael Maciejewski (Geschäftsführer),
wird der Beschluss vom 07.07.2026 wie folgt ergänzt:
"Dazu wird er ermächtigt, auf den Namen der Antragstellerin oder auf seinen Namen in der Funktion des vorläufigen Insolvenzverwalters für die zukünftige Masse neue Konten zu eröffnen und über Konten der Antragstellerin zu verfügen."
G r ü n d e:
Die Ergänzung erfolgt auf Anregung des vorläufigen Verwalters, um die Abwicklung der vorläufigen Verwaltung zu erleichtern.
Amtsgericht Kassel, 14.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 213/26 e: Über das Vermögen der THK Textilhandels GmbH, Treppenstraße 8, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 15862), vertr. d.: 1. Manuel Milbert (Geschäftsführer), 2. Michael Maciejewski (Geschäftsführer), ist am 01.10.2026 um 05:38 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. M…
666 IN 213/26 e: Über das Vermögen der THK Textilhandels GmbH, Treppenstraße 8, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 15862), vertr. d.: 1. Manuel Milbert (Geschäftsführer), 2. Michael Maciejewski (Geschäftsführer), ist am 01.10.2026 um 05:38 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, c/o MG Insolvenz Rechtsanwalts GmbH, Treppenstraße 12-14, 34117 Kassel, Tel.: 0561/9533480-0, Fax: 0561/9533480-9, E-Mail: kassel@mg-iv.de, Internet: www.mg-iv.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.11.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 17.12.2026, 11:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 01.10.2026
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