Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Thömen Kranarbeiten und Schwertransporte GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Heiterblickstr. 30, 04347 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 2683
EUID
DEU1308.HRB2683
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 153/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tim Beyer
Kanzlei
GÖRG Insolvenzverwaltung
Adresse
Obernstr. 2-12, 28195 Bremen
Telefon
0421 322649225
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Verwaltung
08.10.2025 , 12:00 Uhr
Beschluss zusätzliche Sicherungsmaßnahmen
15.10.2025
Beschluss Einzelermächtigung
01.11.2025
Beschluss Einzelermächtigung
14.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Spedition und Fuhrwesen, insbesondere Schwertransporte, Kranarbeiten und Umschlag, die An- und Vermietung von Anlagevermögen, sowie alle mit diesem Unternehmensgegenstand in Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere der Handel und die Vermietung von Nutzfahrzeugen, Baugeräten, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Kraftfahrzeugen, Arbeitsbühnen und Steigern, sowie Anhängern aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thömen Kranarbeiten und Schwertransporte GmbH ist im Antragsverfahren eingeleitet worden. Am 08.10.2025 um 12:00 Uhr hat das Amtsgericht Delmenhorst die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Tim Beyer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit Beschluss vom 15.10.2025 wurden zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erlassen, um angemietete, geleastes und im Eigentumsvorbehalt stehende Fahrzeuge sowie Betriebsmittel vor Zugriff durch Gläubiger zu schützen und die Fortführung des Geschäftsbetriebs zu sichern. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhielt zudem Einzelermächtigungen zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse, wobei entsprechende Beschlüsse am 01.11.2025 und am 14.11.2025 verkündet wurden. Das Unternehmen beschäftigt derzeit 19 Mitarbeiter; offene Lohn- und Sozialversicherungsbeiträge bestehen bis August 2025 nicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 153/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Thömen Kranarbeiten und Schwertransporte GmbH, Heiterblickstraße 30, 04347 Leipzig (AG Leipzig, HRB 2683), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist am 08.10.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Ve…
12 IN 153/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Thömen Kranarbeiten und Schwertransporte GmbH, Heiterblickstraße 30, 04347 Leipzig (AG Leipzig, HRB 2683), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist am 08.10.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Beyer, c/o GÖRG Insolvenzverwaltung, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 0421 322649225, Fax: 0421 32264929 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 08.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Delmenhorst
Beschluss
12 IN 153/25
15.10.2025
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Thömen Kranarbeiten und Schwertransporte GmbH,
Heiterblickstraße 30, 04347 Leipzig (AG Leipzig, HRB 2683),
vertreten durch:
Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen (Geschäftsführer),
Antragstellerin…
Amtsgericht
Delmenhorst
Beschluss
12 IN 153/25
15.10.2025
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Thömen Kranarbeiten und Schwertransporte GmbH,
Heiterblickstraße 30, 04347 Leipzig (AG Leipzig, HRB 2683),
vertreten durch:
Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen (Geschäftsführer),
Antragstellerin,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Christoph Bode, Schlüterstraße 26, 26127 Oldenburg (Oldenburg),
vorläufiger Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Tim Beyer, c/o GÖRG Insolvenzverwaltung,
Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 0421 322649225, Fax: 0421 32264929,
wird gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO zur Sicherung der Masse, zum Schutz der Gläubiger, zur Sicherung der Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie zur Sicherung einer Betriebsfortführung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 08.10.2025 um 12:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung angeordnet:
1. Die in der Anlage zu diesem Beschluss, der Bestandteil der Beschlussfassung ist, spezifiziert aufgeführten angemieteten, auf Abzahlung erworbenen sowie geleasten Fahrzeuge und Betriebsmittel, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von § 166 InsO erfasst würden oder deren Aussonderung verlangt werden könnte, dürfen von den jeweiligen Gläubigern nicht verwendet oder eingezogen werden, damit diese Fahrzeuge und Betriebsmittel zur Fortführung des Unternehmens der Insolvenzschuldnerin durch den Insolvenzverwalter zur Verfügung stehen und eingesetzt werden können.
2. Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 08.10.2010 bestehen.
Gründe:
Die Antragstellerin hat einen Antrag auf vorläufige Sicherung ihrer Betriebsmittel gestellt. Die benötigten und zu nutzenden Gegenstände sind konkretisiert und individualisiert bezeichnet. Der Antrag ist zulässig. Der Antrag ist begründet
Gegenstand des Unternehmens ist die Spedition und das Fuhrwesen, insbesondere Schwertransporte, Kranarbeiten und der Umschlag, die An- und Vermietung von Anlagevermögen sowie alle mit diesem Unternehmensgegenstand in Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere der Handel und die Vermietung von Nutzfahrzeugen, Baugeräten, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Kraftfahrzeugen, Arbeitsbühnen und Steigern sowie Anhängern aller Art.
Finanziert wird Antragstellerin weitgehend dadurch, dass sie hinsichtlich der genutzten Krane Ratenkaufverträge mit diversen Leasinggesellschaften abgeschlossen hat.
Verkäufer oder Leasinggesellschaften, mit denen regelmäßig ein verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt vereinbart ist, haben angekündigt, dass sie Krane, Fahrzeuge und zur Verfügung gestellte Betriebsmittel aus bestehendem Eigentumsvorbehalt oder Eigentum in Besitz nehmen wollen. Soweit das geschieht, erscheint eine Fortführung des Geschäftsbetriebs der Antragstellerin unmöglich.
Die Antragstellerin und Insolvenzschuldnerin beschäftigt derzeit 19 Mitarbeiter und hat einen laufenden Geschäftsbetrieb, der aufrechterhalten werden soll.
Die Arbeitsentgelte sind bis einschließlich August 2025 bezahlt. Es bestehen keine Rückstände. Die Sozialversicherungsbeiträge sind bis August 2025 bezahlt. Steuerrückstände bestehen nicht. Die Lohnfortzahlung ist gesichert.
Vor diesem Hintergrund benötigt die Antragstellerin die erworbenen und geleasten Fahrzeuge und Betriebsmittel, namentlich diejenigen, die in der Anlage enumerativ und individualisiert unter Angabe der internen Fahrzeugnummer (ZG-Nr.), der Finanzierungsgesellschaft nebst Darlehensnummer sowie kurzer Objektbeschreibung bezeichnet sind, zur Aufrechterhaltung und Fortführung des Geschäftsbetriebes.
Dieser Geschäftsbetrieb ist zugleich die Basis für eine kurzfristige bis mittelfristige Stabilisierung des Geschäftsbetriebs unter Einbeziehung der über die Agentur für Arbeit zur Absicherung des Gehalts- und Lohnaufkommens eingeleiteten Insolvenzgeldzahlung.
Ohne die bezeichneten Fahrzeuge und Betriebsmittel erscheint eine Fortführung des Unternehmens nicht möglich.
Rüdebusch
Richter am Amtsgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 153/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Thömen Kranarbeiten und Schwertransporte GmbH, Heiterblickstraße 30, 04347 Leipzig (AG Leipzig, HRB 2683), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 08.…
12 IN 153/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Thömen Kranarbeiten und Schwertransporte GmbH, Heiterblickstraße 30, 04347 Leipzig (AG Leipzig, HRB 2683), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 08.10.2025 um 12:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 01.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 153/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Thömen Kranarbeiten und Schwertransporte GmbH, Heiterblickstraße 30, 04347 Leipzig (AG Leipzig, HRB 2683), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 08.…
12 IN 153/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Thömen Kranarbeiten und Schwertransporte GmbH, Heiterblickstraße 30, 04347 Leipzig (AG Leipzig, HRB 2683), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 08.10.2025 um 12:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 14.11.2025
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