Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 725805
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Thomarie GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Sophienstraße 22, 76530 Baden-Baden
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 725805
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEB8535.HRB725805
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
11 IN 231/20
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Fischer
Adresse
Erbprinzenstraße 27, 76133 Karlsruhe
Termine & Fristen
Fristende Einwendungen
22.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Handel mit hochwertiger Damen- Herren- und Kinderbekleidung inklusive Schuhen, Accessoires sowie Kunst und Design.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Einzelhandel
Geschäftstätigkeit
Handel mit Bekleidung, Schuhen, Accessoires sowie Kunst und Design
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thomarie GmbH ist im Stadium der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse. Das Amtsgericht Baden-Baden hat die Durchführung eines Einstellungstermins nach § 207 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 22.09.2026 Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, dessen Vergütungsantrag sowie gegen die beabsichtigte Verfahrenseinstellung vorzulegen. Die Einstellung des Verfahrens unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird; dieser beträgt voraussichtlich 25.263,17 € (Stand 27.04.2026). Die Zahlungsbereitschaft ist innerhalb der genannten Frist anzuzeigen.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thomarie GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Fischer hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Es findet ein Einstellungstermin nach § 207 InsO im schriftlichen Verfahren statt, um die Schlussrechnung zu erörtern und über die beabsichtigt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thomarie GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Fischer hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Es findet ein Einstellungstermin nach § 207 InsO im schriftlichen Verfahren statt, um die Schlussrechnung zu erörtern und über die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse zu entscheiden. Beteiligte können bis zum 22.09.2026 Einwendungen gegen die Schlussrechnung, den Vergütungsantrag oder die beabsichtigte Einstellung einlegen. Die beabsichtigte Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag in Höhe von voraussichtlich 25.263,17 € (Stand 27.04.2026) vorgeschossen wird. Die Bereitschaft zur Zahlung ist innerhalb der genannten Frist anzuzeigen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 231/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Thomarie GmbH, Sophienstraße 22, 76530 Baden-Baden, vertreten durch die Geschäftsführer Marie Tistounet und Thomas Yvan Tistounet
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 725805
- Schuldnerin -
|
Die Durchführung des Einstellun…
11 IN 231/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Thomarie GmbH, Sophienstraße 22, 76530 Baden-Baden, vertreten durch die Geschäftsführer Marie Tistounet und Thomas Yvan Tistounet
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 725805
- Schuldnerin -
|
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.09.2026
Einwendungen gegen die Schlussrechnung, gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 25.263,17 € (Stand 27.04.2026). Die Bereitschaft zur Zahlung ist innerhalb oben gesetzter Frist anzuzeigen. Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt Rechnungsstellung über die Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 04.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 231/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Thomarie GmbH, Sophienstraße 22, 76530 Baden-Baden, vertreten durch die Geschäftsführer Marie Tistounet und Thomas Yvan Tistounet
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 725805
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstat…
11 IN 231/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Thomarie GmbH, Sophienstraße 22, 76530 Baden-Baden, vertreten durch die Geschäftsführer Marie Tistounet und Thomas Yvan Tistounet
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 725805
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Fischer, Erbprinzenstraße 27, 76133 Karlsruhe, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 24.04.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 28.501,42 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 28.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.