Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Thomas Cook Touristik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus)
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 4617
EUID
DEM1202.HRB4617
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Aktenzeichen
61 IN 88/19 H
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ottmar Hermann
Termine & Fristen
Prüfungstermin
16.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Veranstaltung, Vermittlung und Durchführung von Reisen jeder Art, insbesondere von Flug-, Schiffs- und Bahnreisen sowie von touristischen Arrangements in Verbindung mit diesen Reisen; ferner der Betrieb von Reisebüros und Agenturen für den Verkauf von Personenbeförderungsleistungen und sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thomas Cook Touristik GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Stefanie Berk, Steffen Patzak und Dr. Carsten Seelinger, sind verschiedene gerichtliche Beschlüsse bekannt gegeben worden. Die Vergütung und Auslagen des vormaligen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ottar Hermann sowie des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Frank Bassermann sind festgesetzt worden. In beiden Fällen basiert die Berechnung auf einer vergütungsrechtlichen Teilungsmasse von 41.614.217,48 EUR und umfasst zahlreiche Zuschläge für komplexe Bereiche wie IT-Abspaltung, Konzernstruktur und Gläubigerangelegenheiten. Zudem wurden die Vergütungen der Gläubigerausschussmitglieder Dr. Tobias Nägle und des PSVaG festgesetzt. Im Verfahren wurde zudem angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Ein besonderer Prüfungstermin ist für den 16.03.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 88/19 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thomas Cook Touristik GmbH, vertr.d.d. GF S. Patzak u. a., Thomas Cook Platz 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 4617), vertr. d.: 1. Stefanie Berk, Aumühlenstraße 5, 61440 Oberursel, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Steffen Patzak, Fried…
61 IN 88/19 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thomas Cook Touristik GmbH, vertr.d.d. GF S. Patzak u. a., Thomas Cook Platz 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 4617), vertr. d.: 1. Stefanie Berk, Aumühlenstraße 5, 61440 Oberursel, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Steffen Patzak, Friedrich-Ebert-Siedlung 1, 61381 Friedrichsdorf, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Dr. Carsten Seelinger, Im Heimgarten 3, 61352 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 12.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 88/19 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thomas Cook Touristik GmbH, vertr.d.d. GF S. Patzak u. a., Thomas Cook Platz 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 4617), vertr. d.: 1. Stefanie Berk, Aumühlenstraße 5, 61440 Oberursel, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Steffen Patzak, Fried…
61 IN 88/19 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thomas Cook Touristik GmbH, vertr.d.d. GF S. Patzak u. a., Thomas Cook Platz 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 4617), vertr. d.: 1. Stefanie Berk, Aumühlenstraße 5, 61440 Oberursel, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Steffen Patzak, Friedrich-Ebert-Siedlung 1, 61381 Friedrichsdorf, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Dr. Carsten Seelinger, Im Heimgarten 3, 61352 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des vormaligen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ottmar Hermann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 758 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
zuzüglich besondere Auslagen gem. § 4 InsVV
EUR
Gesamtbetrag
Dem vormaligen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.07.2024 beantragte der vormalige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist nach dem Wert der vergütungsrechtlichen Teilungsmasse zu berechnen. Diese beträgt 41.614.217,48 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der vormalige Insolvenzverwalter macht folgende Zuschläge und Abschläge wie folgt geltend:
- für den Bereich "Arbeitnehmer" einen Zuschlag von 23 %
- für den Bereich "IT-Abspaltung" einen Zuschlag von 70 %
- für den Bereich "Datenschutzrechtliche Belastungen" einen Zuschlag von 17 %
- für den Bereich "Konzernstruktur" einen Zuschlag von 70 %
- für den Bereich "Immobilienverwaltung" einen Zuschlag von 70 %
- für den Bereich "Anfechtungen" einen Zuschlag von 25 %
- für den Bereich "Geschäftsführerhaftung, rechtliche Komplexität" einen Zuschlag von 100 %
- für den Bereich "Unterstützung Bund" einen Zuschlag von 159 %
- für den Bereich "Gläubiger" einen Zuschlag von 200 %
- für den Bereich "Wirtschaftsprüfung" einen Zuschlag von 10 %
- für den Bereich "Deqressionsausqleich" einen Zuschlag von 15 %
- für den Bereich "Öffentlichkeitsarbeit" einen Zuschlag von 9 %
- für den Bereich "Gläubiqerausschuss/Kassenprüfunq" einen Zuschlag von 15 %
- für den Aspekt der vorzeitigen Beendigung des Verwalteramtes des vormaligen Insolvenzverwalters einen Abschlag von 25 %
Bezüglich der Begründung der Zuschläge nimmt das Gericht vollständig Bezug auf den Vergütungsantrag des vormaligen Insolvenzverwalters, da dieser alle notwendigen Angaben enthält und die Festsetzung gemäß Antrag erfolgt.
In Summe ergeben sich Zuschläge in Höhe von insgesamt 758 %.
Unter Berücksichtigung aller Aspekte und einer aufs Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung, sowie der Prüfung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und einschlägigen Kommentierung sind die beantragten Zuschläge/Abschläge angemessen und entsprechend festzusetzten.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 162.280 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus §§ 4 Abs. 2, 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 24.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
$T1 Internetveröffentlichung
61 IN 88/19 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thomas Cook Touristik GmbH, vertr.d.d. GF S. Patzak u. a., Thomas Cook Platz 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 4617), vertr. d.: 1. Stefanie Berk, Aumühlenstraße 5, 61440 Oberursel, (Geschäftsführerin), vertr. d…
$T1 Internetveröffentlichung
61 IN 88/19 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thomas Cook Touristik GmbH, vertr.d.d. GF S. Patzak u. a., Thomas Cook Platz 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 4617), vertr. d.: 1. Stefanie Berk, Aumühlenstraße 5, 61440 Oberursel, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Steffen Patzak, Friedrich-Ebert-Siedlung 1, 61381 Friedrichsdorf, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Dr. Carsten Seelinger, Im Heimgarten 3, 61352 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Dr. Tobias Nägle festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Mit Schriftsatz vom 20.10.2023 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Dr. Tobias Nägle die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 300,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Der Insolvenzverwalter hatte Gelegenheit zur Stellungnahme und hat dem Antrag zugestimmt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 05.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 88/19 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thomas Cook Touristik GmbH, vertr.d.d. GF S. Patzak u. a., Thomas Cook Platz 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 4617), vertr. d.: 1. Stefanie Berk, Aumühlenstraße 5, 61440 Oberursel, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Steffen Patzak, Fried…
61 IN 88/19 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thomas Cook Touristik GmbH, vertr.d.d. GF S. Patzak u. a., Thomas Cook Platz 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 4617), vertr. d.: 1. Stefanie Berk, Aumühlenstraße 5, 61440 Oberursel, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Steffen Patzak, Friedrich-Ebert-Siedlung 1, 61381 Friedrichsdorf, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Dr. Carsten Seelinger, Im Heimgarten 3, 61352 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds PSVaG festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.05.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied PSVaG die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 300,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 04.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 88/19 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thomas Cook Touristik GmbH, vertr.d.d. GF S. Patzak u. a., Thomas Cook Platz 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 4617), vertr. d.: 1. Stefanie Berk, Aumühlenstraße 5, 61440 Oberursel, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Steffen Patzak, Fried…
61 IN 88/19 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thomas Cook Touristik GmbH, vertr.d.d. GF S. Patzak u. a., Thomas Cook Platz 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 4617), vertr. d.: 1. Stefanie Berk, Aumühlenstraße 5, 61440 Oberursel, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Steffen Patzak, Friedrich-Ebert-Siedlung 1, 61381 Friedrichsdorf, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Dr. Carsten Seelinger, Im Heimgarten 3, 61352 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 12.08.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 04.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 88/19 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thomas Cook Touristik GmbH, vertr.d.d. GF S. Patzak u. a., Thomas Cook Platz 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 4617), vertr. d.: 1. Stefanie Berk, Aumühlenstraße 5, 61440 Oberursel, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Steffen Patzak, Fried…
61 IN 88/19 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thomas Cook Touristik GmbH, vertr.d.d. GF S. Patzak u. a., Thomas Cook Platz 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 4617), vertr. d.: 1. Stefanie Berk, Aumühlenstraße 5, 61440 Oberursel, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Steffen Patzak, Friedrich-Ebert-Siedlung 1, 61381 Friedrichsdorf, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Dr. Carsten Seelinger, Im Heimgarten 3, 61352 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Frank Bassermann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 758 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
zuzüglich besondere Auslagen gem. § 4 InsVV
EUR
Gesamtbetrag
Dem vormaligen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.07.2024 beantragte der vormalige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist nach dem Wert der vergütungsrechtlichen Teilungsmasse zu berechnen. Diese beträgt 41.614.217,48 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der vormalige Insolvenzverwalter macht folgende Zuschläge und Abschläge wie folgt geltend:
- für den Bereich "Arbeitnehmer" einen Zuschlag von 23 %
- für den Bereich "IT-Abspaltung" einen Zuschlag von 70 %
- für den Bereich "Datenschutzrechtliche Belastungen" einen Zuschlag von 17 %
- für den Bereich "Konzernstruktur" einen Zuschlag von 70 %
- für den Bereich "Immobilienverwaltung" einen Zuschlag von 70 %
- für den Bereich "Anfechtungen" einen Zuschlag von 25 %
- für den Bereich "Geschäftsführerhaftung, rechtliche Komplexität" einen Zuschlag von 100 %
- für den Bereich "Unterstützung Bund" einen Zuschlag von 159 %
- für den Bereich "Gläubiger" einen Zuschlag von 200 %
- für den Bereich "Wirtschaftsprüfung" einen Zuschlag von 10 %
- für den Bereich "Deqressionsausqleich" einen Zuschlag von 15 %
- für den Bereich "Öffentlichkeitsarbeit" einen Zuschlag von 9 %
- für den Bereich "Gläubiqerausschuss/Kassenprüfunq" einen Zuschlag von 15 %
- für den Aspekt der vorzeitigen Beendigung des Verwalteramtes des vormaligen Insolvenzverwalters einen Abschlag von 25 %
Bezüglich der Begründung der Zuschläge nimmt das Gericht vollständig Bezug auf den Vergütungsantrag des vormaligen Insolvenzverwalters, da dieser alle notwendigen Angaben enthält und die Festsetzung gemäß Antrag erfolgt.
In Summe ergeben sich Zuschläge in Höhe von insgesamt 758 %.
Unter Berücksichtigung aller Aspekte und einer aufs Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung, sowie der Prüfung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und einschlägigen Kommentierung sind die beantragten Zuschläge/Abschläge angemessen und entsprechend festzusetzten.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 162.280 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus §§ 4 Abs. 2, 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 24.07.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.