Gegenstand des Unternehmens sind Dienstleistungen im Rahmen der Bautrocknung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hebatro GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Landmesser-Brückel, wurde am 06.02.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Katja Dönges als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 05.03.2025 eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin ist ebenfalls Rechtsanwältin Katja Dönges. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen gemäß § 38 InsO bis zum 05.05.2025 anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Der Stichtag für den Bericht- und Prüfungstermin ist der 19.05.2025. Im Rahmen des Verfahrens wurde zudem die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 30.03.2026 festgelegt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 13/25 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hebatro GmbH vertr.d.d.GF Marcel Landmesser-Brückel, Philipp-Reis-Str. 7, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 8847), vertr. d.: Marcel Landmesser-Brückel, als GF der Hebatro GmbH, Braunfelser Str. 24, 35606 Solms, (Geschäftsführer), wurde bes…
61 IN 13/25 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hebatro GmbH vertr.d.d.GF Marcel Landmesser-Brückel, Philipp-Reis-Str. 7, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 8847), vertr. d.: Marcel Landmesser-Brückel, als GF der Hebatro GmbH, Braunfelser Str. 24, 35606 Solms, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 03.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 61 IN 13/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hebatro GmbH, vertr. d. d. GF Marcel Landmesser-Brückel, Philipp-Reis-Str. 7, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 8847), ist am 06.02.2025 um 10:00 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin …
Az.: 61 IN 13/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hebatro GmbH, vertr. d. d. GF Marcel Landmesser-Brückel, Philipp-Reis-Str. 7, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 8847), ist am 06.02.2025 um 10:00 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Katja Dönges, Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 219 315-0, Fax: 069/ 219 315-99, E-Mail: frankfurt@schiebe.de bestellt worden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 06.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 13/25 Ku: Über das Vermögen der Hebatro GmbH vertr.d.d.GF Marcel Landmesser-Brückel, Philipp-Reis-Str. 7, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 8847), vertr. d.: Marcel Landmesser-Brückel, als GF der Hebatro GmbH, Braunfelser Str. 24, 35606 Solms, (Geschäftsführer), ist am 05.03.2025 um 12:00 Uhr das …
61 IN 13/25 Ku: Über das Vermögen der Hebatro GmbH vertr.d.d.GF Marcel Landmesser-Brückel, Philipp-Reis-Str. 7, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 8847), vertr. d.: Marcel Landmesser-Brückel, als GF der Hebatro GmbH, Braunfelser Str. 24, 35606 Solms, (Geschäftsführer), ist am 05.03.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Katja Dönges, Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 219 315-0, Fax: 069/ 219 315-99, E-Mail: frankfurt@schiebe.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.05.2025 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Bericht- und Prüfungstermin entspricht, ist der 19.05.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Schließung des Geschäftsbetriebs,
Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert abhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich oder eine Schiedsvertrag zu schließen.
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (05.05.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (19.05.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind fol-gende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden
spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung
des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die
Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 06.03.2025
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