Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Thomas Stein Bedachungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Hersfeld HRB 3298
EUID
DEM1305.HRB3298
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Hersfeld
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Jutta Rüdlin
Adresse
Am Markt 22, 34212 Melsungen
Telefon
05661-926280
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.09.2026 , 12:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thomas Stein Bedachungen GmbH ist am 25.09.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens durch das Amtsgericht Bad Hersfeld eingeleitet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Jutta Rüdlin bestellt. Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann von der Antragstellerin sowie gegebenenfalls von Gläubigern innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 81/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Thomas Stein Bedachungen GmbH, Göttinger Str. 10, 36179 Bebra (AG Bad Hersfeld, HRB 3298), vertr. d.: Thomas Stein, Nürnberger Str. 52, 36179 Bebra, (Geschäftsführer), ist am 25.09.2026 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragst…
11 IN 81/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Thomas Stein Bedachungen GmbH, Göttinger Str. 10, 36179 Bebra (AG Bad Hersfeld, HRB 3298), vertr. d.: Thomas Stein, Nürnberger Str. 52, 36179 Bebra, (Geschäftsführer), ist am 25.09.2026 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661-926280, Fax: 05661-9262820, E-Mail: melsungen@pluta.net bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 25.09.2026
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