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Insolvenzprofil
ThoRe Baugeschäft GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Swinemünderstraße 28, 22147 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 153635
EUID
DEK1101.HRB153635
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 276/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder
Adresse
Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
Termine & Fristen
Prüfungstermin
17.04.2025
Fristende Stellungnahme
05.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand der Gesellschaft ist das Angebot von Ausbauleistungen rund um den Neubau, der Sanierung, der Modernisierung und der Instandsetzung von Bauten. Das Angebot umfasst dabei die Verarbeitung von Fliesen, Platten, Naturstein und Mosaiken sowie weiteren Gestaltungsmitteln. Neben diesen Leistungen liegen die Schwerpunkte der Tätigkeitsbereiche ebenso auf Trockenbau-, Fenster-, Tür-, Abbruch-, Estrich-, Planung-, Putz- und Fassadenarbeiten. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, soweit nicht die Erlaubnis vorliegt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ThoRe Baugeschäft GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO angeordnet. Der Prüfungsstichtag ist der 17.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B430, zur Verfügung.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ThoRe Baugeschäft GmbH ist beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67g IN 276/21 anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, hat sein Amt vom 08.10.2021 bis zum 10.11.2021 ausgeübt; dessen Vergütung und Auslagen sind durch Besch…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ThoRe Baugeschäft GmbH ist beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67g IN 276/21 anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, hat sein Amt vom 08.10.2021 bis zum 10.11.2021 ausgeübt; dessen Vergütung und Auslagen sind durch Beschluss vom 10.08.2026 festgesetzt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf ist der Schlussverteilung zugestimmt worden. Die Durchführung des Schlusstermins wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet. Beteiligte erhalten Gelegenheit, bis zum 05.10.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung des Verwalters, zum Schlussverzeichnis der Forderungen sowie zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände Stellung zu nehmen. Parallel dazu werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen geprüft. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin am 17.04.2025, an dem ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen muss. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ThoRe Baugeschäft GmbH ist beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67g IN 276/21 anhängig. Im Laufe des Verfahrens wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder für seine Tätigkeit vom 08.10.2021 bis zum 10.11.2021 festg…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ThoRe Baugeschäft GmbH ist beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67g IN 276/21 anhängig. Im Laufe des Verfahrens wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder für seine Tätigkeit vom 08.10.2021 bis zum 10.11.2021 festgesetzt. Später wurde der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 05.10.2026 Stellung zu nehmen. Nach dem auf der Geschäftsstelle niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 179.500,15 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 64.811,74 EUR zur Verfügung, wovon Gerichtskosten und die Vergütung des Verwalters abzusetzen sind. Die Schlussverteilung soll stattfinden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 276/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 153635 eingetragenen ThoRe Baugeschäft GmbH, Swinemünderstraße 28, 22147 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Kittendorf,
wird angeordn…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 276/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 153635 eingetragenen ThoRe Baugeschäft GmbH, Swinemünderstraße 28, 22147 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Kittendorf,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B430 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67g IN 276/21
Amtsgericht Hamburg, 20.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 276/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 153635 eingetragenen ThoRe Baugeschäft GmbH, Swinemünderstraße 28, 22147 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Kittendorf,
wird der Schl…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 276/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 153635 eingetragenen ThoRe Baugeschäft GmbH, Swinemünderstraße 28, 22147 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Kittendorf,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
05.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B430 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67g IN 276/21
Amtsgericht Hamburg, 10.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 276/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 153635 eingetragenen ThoRe Baugeschäft GmbH, Swinemünderstraße 28, 22147 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Kittendorf,
werden die Ve…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 276/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 153635 eingetragenen ThoRe Baugeschäft GmbH, Swinemünderstraße 28, 22147 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Kittendorf,
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Der darüber hinausgehende Antrag wird zurückgewiesen.
Der festgesetzte Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 08.10.2021 bis zum 10.11.2021 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV). Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 33.095,65 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach xxx EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von xxx EUR zu. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 22.05.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag von 15 % der Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters für das erste Jahr der Tätigkeit beträgt xxx EUR.
Die Kappungsgrenze für xxx Monate (zumal nach der bis 01.01.2021 geltenden Regelung von 250,00 EUR je Monat) wird nicht erreicht.
Der Pauschbetrag war entsprechend festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B430 eingesehen werden.
67g IN 276/21
Amtsgericht Hamburg, 10.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 276/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 153635 eingetragenen ThoRe Baugeschäft GmbH, Swinemünderstraße 28, 22147 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Kittendorf
soll die Schlu…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 276/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 153635 eingetragenen ThoRe Baugeschäft GmbH, Swinemünderstraße 28, 22147 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Kittendorf
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 179.500,15 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 64.811,74 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters.
67g IN 276/21
Amtsgericht Hamburg, 26.08.2026
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