Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 2209
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Insolvenzprofil
Thouet, Hans-Josef
Verfahrensfortschritt
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1Erfasst
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2Erfasst
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3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRA 2209
EUID
DER3101.HRA2209
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 333/15
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
23.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des am 04.09.2017 verstorbenen Hans-Josef Thouet, zuletzt wohnhaft in Stolberg, wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Der Schuldner war früherer Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Aachen unter HRA 2209 eingetragenen Firma Thouet Werbeagentur Helmi Thouet e.K. Hinsichtlich einer aus dem Insolvenzverfahren der FotoCom GmbH (92 IN 250/15) gezahlten Quote wird die Nachtragsverteilung angeordnet, gemäß § 203 Abs. 1 InsO. Gegen den Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde sowie anderen Betroffenen die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Frist für beide Rechtsmittel beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 333/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des am 04.09.2017 verstorbenen Herrn Hans-Josef Thouet, geboren am 09.08.1934, zuletzt wohnhaft gewesen Süssendell 1, 52224 Stolberg, früherer Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Aachen unter HRA 2209 eingetragenen Firm…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 333/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des am 04.09.2017 verstorbenen Herrn Hans-Josef Thouet, geboren am 09.08.1934, zuletzt wohnhaft gewesen Süssendell 1, 52224 Stolberg, früherer Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Aachen unter HRA 2209 eingetragenen Firma Thouet Werbeagentur Helmi Thouet e.K. Inh. Hans-Josef Thouet
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinsichtlich einer aus dem Insolvenzverfahren der FotoCom GmbH (92 IN 250/15) gezahlten Quote wird die Nachtragsverteilung angeordnet, gemäß § 203 Abs. 1 InsO.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Aachen schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
91 IN 333/15
Amtsgericht Aachen, 23.06.2026
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