Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
t.h.u.m.m. Bautrocknungs- & Sanierungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 734288
EUID
DEB8537.HRB734288
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ulm
Aktenzeichen
20 IN 657/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Simone Kaldenbach
Adresse
Friedrichstr. 53, 88045 Friedrichshafen
Telefon
07541 954190
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.12.2024 , 10:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.01.2025
Niederlegung der Forderungstabelle
19.01.2025
Prüfungstermin
07.02.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der t.h.u.m.m. Bautrocknungs- & Sanierungs GmbH ist am 01.12.2024 um 10:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Das Verfahren 20 IN 657/24 wird mit dem Verfahren 110 IN 410/24 verbunden, wobei das erstgenannte Verfahren führend ist. Zur Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Simone Kaldenbach bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10.01.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich nach § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Der Prüfungsstichtag entspricht dem Prüfungstermin am 07.02.2025, an dem auch der schriftliche Widerspruch gegen Forderungen eingehen muss. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 19.01.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
20 IN 657/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
t.h.u.m.m. Bautrocknungs- & Sanierungs GmbH, Benzstraße 11, 88074 Meckenbeuren, vertreten durch den Geschäftsführer Phillipp Stratkemper
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 734288
- Schuldnerin -
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1. Die Insolvenzverfahren 20 …
20 IN 657/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
t.h.u.m.m. Bautrocknungs- & Sanierungs GmbH, Benzstraße 11, 88074 Meckenbeuren, vertreten durch den Geschäftsführer Phillipp Stratkemper
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 734288
- Schuldnerin -
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1. Die Insolvenzverfahren 20 IN 657/24 und 110 IN 410/24 werden miteinander verbunden, das Verfahren 20 IN 657/24 ist führend.
2. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.12.2024 um 10.30 Uhr eröffnet.
3. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Simone Kaldenbach
Friedrichstr. 53, 88045 Friedrichshafen
Telefon: 07541 954190
Email: skaldenbach@goerg.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 10.01.2025 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
5. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 07.02.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 10.01.2025, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 19.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 01.12.2024
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