Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 12506
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Insolvenzprofil
Tiefdruck Schwann-Bagel GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Grafenberger Allee 82, 40237 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRA 12506
EUID
DER1101.HRA12506
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
20 IN 11/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
26.02.2024 , 14:45 Uhr
Eröffnung
01.05.2024 , 19:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.07.2024
Berichtstermin
01.08.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tiefdruck Schwann-Bagel GmbH & Co. KG ist am 01.05.2024 um 19:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein am 26.02.2024 eingegangener Antrag der Schuldnerin. Bereits am 26.02.2024 waren vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Markus Kier zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens ist Dr. Markus Kier zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss ist eingesetzt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 01.07.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 01.08.2024. Die Forderungsliste und der Bericht des Verwalters werden ab dem 10.07.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen. Das Verfahren wird vorerst schriftlich durchgeführt; eine Gläubigerversammlung wird nicht einberufen. Die Vergütung von Gläubigerausschussmitgliedern ist festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tiefdruck Schwann-Bagel GmbH & Co. KG wurde am 26.02.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet und Rechtsanwalt Dr. Markus Kier zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.05.2024 ist das Verfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet wo…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tiefdruck Schwann-Bagel GmbH & Co. KG wurde am 26.02.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet und Rechtsanwalt Dr. Markus Kier zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.05.2024 ist das Verfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 01.07.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 01.08.2024. Ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss wurde eingesetzt. Im weiteren Verlauf wurden die Vergütungen des Gläubigerausschusses sowie des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 11/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 12506 eingetragenen Tiefdruck Schwann-Bagel GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsge…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 11/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 12506 eingetragenen Tiefdruck Schwann-Bagel GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 1168 eingetragene A. Bagel Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Udo Bogner, Grunewaldstraße 59, 41066 Mönchengladbach,
ist am 26.02.2024, um 14:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, Adenauerplatz 5, 41061 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
20 IN 11/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 26.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 11/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 12506 eingetragenen Tiefdruck Schwann-Bagel GmbH & Co. KG, Grunewaldstraße 59, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesells…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 11/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 12506 eingetragenen Tiefdruck Schwann-Bagel GmbH & Co. KG, Grunewaldstraße 59, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 1168 eingetragene A. Bagel Verwaltungs GmbH, Grunewaldstraße 59, 41066 Mönchengladbach, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Udo Bogner, Grunewaldstraße 59, 41066 Mönchengladbach,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2024 um 19:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, Adenauerplatz 5, 41061 Mönchengladbach, Tel.: 02161 / 4644674 , Fax 021614644675.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 26.02.2024 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet.
Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Dirk Gingter, c/o Tiefdruck Schwann-Bagel GmbH Co. KG, Grunewaldstraße 59, 41066 Mönchengladbach, Pensions-Sicherungs-Verein, vertreten durch Martin Simon, Edmund-Rumpler-Straße 4, 51149 Köln, und Allianz Trade, Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA, vertreten durch Rechtsanwalt Tim Wierzbinski, Gasstraße 29, 22761 Hamburg, Karl Rauch Verlag GmbH & Co. KG, Grafenberger Allee 82, 40237 Düsseldorf, und Jan Theo Baumann, Nassauerallee 57, 47533 Kleve.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der
01.08.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), und gegebenenfalls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO). die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 10.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 204 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicherrnnen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
20 IN 11/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 01.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 11/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 12506 eingetragenen Tiefdruck Schwann-Bagel GmbH & Co. KG, Grunewaldstraße 59, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesells…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 11/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 12506 eingetragenen Tiefdruck Schwann-Bagel GmbH & Co. KG, Grunewaldstraße 59, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 1168 eingetragene A. Bagel Verwaltungs GmbH, Grunewaldstraße 59, 41066 Mönchengladbach, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Udo Bogner, Grunewaldstraße 59, 41066 Mönchengladbach,
ist die Vergütung eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 204 eingesehen werden.
20 IN 11/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 18.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 11/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 12506 eingetragenen Tiefdruck Schwann-Bagel GmbH & Co. KG, Grunewaldstraße 59, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesells…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 11/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 12506 eingetragenen Tiefdruck Schwann-Bagel GmbH & Co. KG, Grunewaldstraße 59, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 1168 eingetragene A. Bagel Verwaltungs GmbH, Grunewaldstraße 59, 41066 Mönchengladbach, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Udo Bogner, Grunewaldstraße 59, 41066 Mönchengladbach,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 204 eingesehen werden.
20 IN 11/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 28.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 11/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 12506 eingetragenen Tiefdruck Schwann-Bagel GmbH & Co. KG, Grunewaldstraße 59, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesells…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 11/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 12506 eingetragenen Tiefdruck Schwann-Bagel GmbH & Co. KG, Grunewaldstraße 59, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 1168 eingetragene A. Bagel Verwaltungs GmbH, Grunewaldstraße 59, 41066 Mönchengladbach, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Udo Bogner, Grunewaldstraße 59, 41066 Mönchengladbach,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 11.11.2024.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Mönchengladbach statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 204 eingesehen werden.
20 IN 11/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 22.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 11/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 12506 eingetragenen Tiefdruck Schwann-Bagel GmbH & Co. KG, Grunewaldstraße 59, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesells…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 11/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 12506 eingetragenen Tiefdruck Schwann-Bagel GmbH & Co. KG, Grunewaldstraße 59, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 1168 eingetragene A. Bagel Verwaltungs GmbH, Grunewaldstraße 59, 41066 Mönchengladbach, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Udo Bogner, Grunewaldstraße 59, 41066 Mönchengladbach,
ist die Vergütung eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 204 eingesehen werden.
20 IN 11/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 19.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 11/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 12506 eingetragenen Tiefdruck Schwann-Bagel GmbH & Co. KG, Grunewaldstraße 59, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesells…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 11/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 12506 eingetragenen Tiefdruck Schwann-Bagel GmbH & Co. KG, Grunewaldstraße 59, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 1168 eingetragene A. Bagel Verwaltungs GmbH, Grunewaldstraße 59, 41066 Mönchengladbach, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Udo Bogner, Grunewaldstraße 59, 41066 Mönchengladbach,
ist die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 204 eingesehen werden.
20 IN 11/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 19.09.2024
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