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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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das Halten und Verwalten, der An- und Verkauf, die Vermittlung von Immobilien aller Art sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland.
Das Amtsgericht Dortmund hat am 16.09.2026 um 08:41 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der TIIM Holding GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Klein aus Dortmund bestellt. Es ist verfügt worden, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
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