Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TIMBAU GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Georg-Schumann-Straße 250, 04159 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 38033
EUID
DEU1308.HRB38033
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 1857/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Axel Roth
Adresse
Weißestraße 3, 04299 Leipzig
Telefon
0341 212019 88
Termine & Fristen
Eröffnung
20.01.2023
Forderungsanmeldefrist
20.11.2025
Widerspruchsfrist
08.01.2026
Einstellung
02.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
- Fassaden- und Trockenbau, - Maurer- und Putzarbeiten, - Abbrucharbeiten, - Pflaster- und Malerarbeiten, - der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIMBAU GmbH ist am 20.01.2023 eröffnet worden. Im Verlauf des Verfahrens wurde der vorläufige Insolvenzverwalter vergütet und später ein neuer Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Axel Roth, bestellt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren ist angeordnet worden, wobei Gläubigern bis zum 20.11.2025 die Möglichkeit zur schriftlichen Widerspruchserklärung eingeräumt wurde. Das weitere Verfahren einschließlich der Anhörung zur beabsichtigten Einstellung mangels Masse sowie die Stellungnahmen zur Schlussrechnung und dem Schlussverzeichnis sind im schriftlichen Verfahren durchgeführt worden, mit einer Fristende am 08.01.2026. Das Verfahren ist mit Beschluss vom 02.03.2026 gemäß § 207 Abs. 1 InsO mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse eingestellt worden. Zur Verteilung standen keine Massemittel zur Verfügung, während Forderungen in Höhe von 118.925,41 EUR zu berücksichtigen waren.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1857/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIMBAU GmbH, Georg-Schumann-Straße 250, 04159 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38033
vertreten durch den Gesellschafter Cosmin-Ionut Marinov
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 02.03.2026 gemäß § 20…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1857/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIMBAU GmbH, Georg-Schumann-Straße 250, 04159 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38033
vertreten durch den Gesellschafter Cosmin-Ionut Marinov
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 02.03.2026 gemäß § 207 Abs. 1 InsO mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse eingestellt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1857/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIMBAU GmbH, Georg-Schumann-Straße 250, 04159 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38033
vertreten durch die Geschäftsführerin Olguta Lupu
Der Insolvenzverwalter RA Alexander Kaesebier wird aus wichtigem Gr…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1857/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIMBAU GmbH, Georg-Schumann-Straße 250, 04159 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38033
vertreten durch die Geschäftsführerin Olguta Lupu
Der Insolvenzverwalter RA Alexander Kaesebier wird aus wichtigem Grund aus dem Amt entlassen, § 59 I InsO.
Zum neuen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwalt Axel Roth, Weißestraße 3, 04299 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 212019 88 bestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1857/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIMBAU GmbH, Georg-Schumann-Straße 250, 04159 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38033
vertreten durch die Geschäftsführerin Olguta Lupu
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 19.06.…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1857/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIMBAU GmbH, Georg-Schumann-Straße 250, 04159 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38033
vertreten durch die Geschäftsführerin Olguta Lupu
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 19.06.2024 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Auszug aus den Gründen:
Es wurde die Mindestvergütung festgesetzt.
Von der Bekanntmachung konkreter Festsetzungsbeträge wird im Hinblick auf die gesetzliche Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO abgesehen. Gleiches gilt für die Anzahl der Gläubiger (Mindestvergütung) oder die Teilungsmasse (Regelvergütung), die sonst ein genaues Nachrechnen der Vergütung ermöglichen und damit dem Zweck der vorgenannten Regelung zuwiderlaufen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1857/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIMBAU GmbH, Georg-Schumann-Straße 250, 04159 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38033
vertreten durch die Geschäftsführerin Olguta Lupu
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 19.06.2024 festges…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1857/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIMBAU GmbH, Georg-Schumann-Straße 250, 04159 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38033
vertreten durch die Geschäftsführerin Olguta Lupu
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 19.06.2024 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Auszug aus den Gründen:
Die Festsetzung erfolgte für den Zeitraum von Eröffnung des Verfahrens bis zur Entlassung.
Es wurde die Regelvergütung mit Abschlägen wegen der vorzeitigen Beendigung des Amtes und wegen des Einflusses der vorläufigen Verwaltung festgesetzt.
Von der Bekanntmachung konkreter Festsetzungsbeträge wird im Hinblick auf die gesetzliche Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO abgesehen. Gleiches gilt für die Anzahl der Gläubiger (Mindestvergütung) oder die Teilungsmasse (Regelvergütung), die sonst ein genaues Nachrechnen der Vergütung ermöglichen und damit dem Zweck der vorgenannten Regelung zuwiderlaufen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1857/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIMBAU GmbH, Georg-Schumann-Straße 250, 04159 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38033
vertreten durch den Gesellschafter Cosmin-Ionut Marinov
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnliche…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1857/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIMBAU GmbH, Georg-Schumann-Straße 250, 04159 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38033
vertreten durch den Gesellschafter Cosmin-Ionut Marinov
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 20.11.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1857/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIMBAU GmbH, Georg-Schumann-Straße 250, 04159 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38033
vertreten durch den Gesellschafter Cosmin-Ionut Marinov
- wird die Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverw…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1857/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIMBAU GmbH, Georg-Schumann-Straße 250, 04159 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38033
vertreten durch den Gesellschafter Cosmin-Ionut Marinov
- wird die Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse haben die Gläubiger schriftlich bis zum 08.01.2026 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Insbesondere können die Beteiligten der beabsichtigten Einstellung mangels Masse durch Erklärung der Übernahme der Kosten einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Verfahrens von 1274,61 EUR und Einzahlung auf das Konto der Landesjustizkasse Chemnitz unter Angabe des Aktenzeichens widersprechen.
Der Beschluss sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Es erklärt der Insolvenzverwalter:
Bei der Verteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 118.925,41 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 0,00 EUR zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1857/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIMBAU GmbH, Georg-Schumann-Straße 250, 04159 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38033
vertreten durch den Gesellschafter Cosmin-Ionut Marinov
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 26.11.2025 f…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1857/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIMBAU GmbH, Georg-Schumann-Straße 250, 04159 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38033
vertreten durch den Gesellschafter Cosmin-Ionut Marinov
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 26.11.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Auszug aus den Gründen:
Das Verfahren wurde am 20.01.2023 eröffnet. Mit Beschluss vom 07.03.2024 wurde der bisherige Verwalter RA ... entlassen und RA ... zum neuen Verwalter bestellt.
Zuschläge wurden nicht beantragt. Abschläge zur Regelvergütung wurden wie folgt berücksichtigt: Der Verwalter brachte die mit Beschluss vom 19.06.2024 für RA ... festgesetzte Vergütung in Abzug, so dass noch ein Vergütungsbetrag von ... EUR verblieb.
Von der Bekanntmachung konkreter Festsetzungsbeträge wird im Hinblick auf die gesetzliche Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO abgesehen. Gleiches gilt für die Anzahl der Gläubiger (Mindestvergütung) oder die Teilungsmasse (Regelvergütung), die sonst ein genaues Nachrechnen der Vergütung ermöglichen und damit dem Zweck der vorgenannten Regelung zuwiderlaufen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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