Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RAM Bau UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Adresse
Marzahner Strasse 24a, 13053 Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 36981
EUID
DEU1308.HRB36981
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 887/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dario Kos
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
08.07.2024
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
09.10.2025
Festsetzung Vergütung Verwalter
14.10.2025
Frist Stellungnahmen Schlussrechnung
27.11.2025
Einstellung des Verfahrens
05.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Hoch- und Tiefbau, Sanierungsarbeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RAM Bau UG (haftungsbeschränkt) ist mit Beschluss vom 05.03.2026 gemäß § 211 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden. Zuvor wurden verschiedene Verfahrensschritte durchgeführt. Am 08.07.2024 wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters auf die Mindestvergütung festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 09.10.2025 Gelegenheit zum Widerspruch gegeben wurde. Die abschließende Gläubigerversammlung sowie das weitere Verfahren wurden für das schriftliche Verfahren bestimmt. Bis zum 27.11.2025 konnten Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zu nicht verwertbaren Gegenständen und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis eingereicht werden. Der Insolvenzverwalter erklärte, dass Forderungen in Höhe von 278.838,08 EUR zu berücksichtigen sind, jedoch keine Masse zur Verteilung steht. Am 14.10.2025 wurde die Regelvergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 887/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RAM Bau UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 26, 04808 Wurzen, Amtsgericht Leipzig , HRB 36981
vertreten durch den Geschäftsführer Dario Kos
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 05.03.2026 gemäß § 211…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 887/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RAM Bau UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 26, 04808 Wurzen, Amtsgericht Leipzig , HRB 36981
vertreten durch den Geschäftsführer Dario Kos
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 05.03.2026 gemäß § 211 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 887/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RAM Bau UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 26, 04808 Wurzen, Amtsgericht Leipzig, HRB 36981
vertreten durch den Geschäftsführer Dario Kos
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 08…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 887/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RAM Bau UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 26, 04808 Wurzen, Amtsgericht Leipzig, HRB 36981
vertreten durch den Geschäftsführer Dario Kos
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 08.07.2024 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Auszug aus den Gründen:
Es wurde die Mindestvergütung festgesetzt.
Von der Bekanntmachung konkreter Festsetzungsbeträge wird im Hinblick auf die gesetzliche Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO abgesehen. Gleiches gilt für die Anzahl der Gläubiger (Mindestvergütung) oder die Teilungsmasse (Regelvergütung), die sonst ein genaues Nachrechnen der Vergütung ermöglichen und damit dem Zweck der vorgenannten Regelung zuwiderlaufen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 887/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RAM Bau UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 26, 04808 Wurzen, Amtsgericht Leipzig , HRB 36981
vertreten durch den Geschäftsführer Dario Kos
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 887/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RAM Bau UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 26, 04808 Wurzen, Amtsgericht Leipzig , HRB 36981
vertreten durch den Geschäftsführer Dario Kos
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 09.10.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 887/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RAM Bau UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 26, 04808 Wurzen, Amtsgericht Leipzig , HRB 36981
vertreten durch den Geschäftsführer Dario Kos
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 887/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RAM Bau UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 26, 04808 Wurzen, Amtsgericht Leipzig , HRB 36981
vertreten durch den Geschäftsführer Dario Kos
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 27.11.2025 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Verteilung gemäß Schlussverzeichnis zu berücksichtigen sind Forderungen von 278.838,08 EUR. Zur Verteilung steht keine Masse zur Verfügung."
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 887/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RAM Bau UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 26, 04808 Wurzen, Amtsgericht Leipzig , HRB 36981
vertreten durch den Geschäftsführer Dario Kos
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 14.10.2025 fe…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 887/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RAM Bau UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 26, 04808 Wurzen, Amtsgericht Leipzig , HRB 36981
vertreten durch den Geschäftsführer Dario Kos
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 14.10.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Auszug aus den Gründen:
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
Von der Bekanntmachung konkreter Festsetzungsbeträge wird im Hinblick auf die gesetzliche Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO abgesehen. Gleiches gilt für die Anzahl der Gläubiger (Mindestvergütung) oder die Teilungsmasse (Regelvergütung), die sonst ein genaues Nachrechnen der Vergütung ermöglichen und damit dem Zweck der vorgenannten Regelung zuwiderlaufen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
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