Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
time4wellness GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gutenbergstraße 15, 49479 Ibbenbüren
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 13113
EUID
DER2706.HRB13113
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
77 IN 59/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
28.02.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Freizeit- und Wellnessprodukten, online und im Fachhandel, sowie Planung, Kundendienst und Montagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der time4wellness GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Münster hat mit Beschluss vom 02.06.2025 den bisherigen Insolvenzverwalter, Dipl.-Kfm. Michael Selker, aus wichtigem Grund entlassen. An seine Stelle ist Rechtsanwalt Marc Selker, LL. M., FAInSanR, als neuer Insolvenzverwalter bestellt worden. Gegen diesen Beschluss steht dem Insolvenzverwalter das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Münster schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Soweit mit dem Beschluss gleichzeitig eine Neubestellung erfolgt, ist gegen diesen Beschluss der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, der ebenfalls binnen zwei Wochen einzulegen ist.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der time4wellness GmbH ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Im ersten Schritt wurde der bisherige Insolvenzverwalter Dipl.-Kfm. Michael Selker aus wichtigem Grund entlassen und durch Rechtsanwalt Marc Selker ersetzt. Das Verfahren befindet sich in einer Phase, in der Gläubiger…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der time4wellness GmbH ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Im ersten Schritt wurde der bisherige Insolvenzverwalter Dipl.-Kfm. Michael Selker aus wichtigem Grund entlassen und durch Rechtsanwalt Marc Selker ersetzt. Das Verfahren befindet sich in einer Phase, in der Gläubigerbeschlüsse über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters herbeigeführt werden. Eine Gläubigerversammlung wurde für den 28.02.2025 anberaumt, um über einen Grundstückskaufvertrag, Vergleichsvereinbarungen mit dem Geschäftsführer und einer Gesellschafterin sowie den Verkauf der Marke time4wellness abzustimmen. Die Versammlung ist beschlussunfähig, wenn kein stimmberechtigter Gläubiger teilnimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 59/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13113 eingetragenen time4wellness GmbH, Gutenbergstr. 15, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hendrik Otte, Im Brook 12, 49545 Tecklen…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 59/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13113 eingetragenen time4wellness GmbH, Gutenbergstr. 15, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hendrik Otte, Im Brook 12, 49545 Tecklenburg
ist Dipl.-Kfm. Michael Selker, SELKER PARTNER mbB, Hauptniederlassung Osnabrück, Niedersachsenstraße 11 A, 49074 Osnabrück, aus wichtigem Grund als Verwalter entlassen worden, § 59 InsO.
An seiner Stelle ist Rechtsanwalt Marc Selker, LL. M., FAInSanR, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Ludgeristraße 54, 48143 Münster, zum neuen Verwalter bestellt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss über die Entlassung des Insolvenzverwalter/Treuhänders bzw. Treuhänders in der Restschuldbefreiungsphase steht dem Insolvenzverwalter/Treuhänder bzw. Treuhänder in der Restschuldbefreiungsphase das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 59 Abs. 2 Satz InsO, 292 Abs. 3 S. 2. InsO, § 313 Abs. 1 S. 3 InsO a.F., § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Soweit mit dem Beschluss auch gleichzeitig eine Neubestellung erfolgt, ist gegen diesen Beschluss der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
77 IN 59/24
Amtsgericht Münster, 02.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 59/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13113 eingetragenen time4wellness GmbH, Gutenbergstr. 15, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hendrik Otte, Im Brook 12, 49545 Tecklen…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 59/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13113 eingetragenen time4wellness GmbH, Gutenbergstr. 15, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hendrik Otte, Im Brook 12, 49545 Tecklenburg
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
1. Grundstückskaufvertrag über die Immobilie Gutenbergstarße 17, 17 a in Ibbenbüren vom 04.12.2024 (Notar Paul Lehrter; Urkunde 1462/2024) an die GB Immobilien GmbH.
2. Vergleichsvereinbarung zwischen Herrn Dipl.-Kfm. Michael Selker als Insolvenzverwalter zur Abgeltung der gesamten Ansprüche der time4wellness GmbH gegen den Geschäftsführer Herrn Hendrik Otte.
3. Vergleichsvereinbarung zwischen Herrn Dipl.-Kfm. Michael Selker als Insolvenzverwalter zur Abgeltung der gesamten Ansprüche der time4wellness GmbH gegen die Gesellschafterin Chemoform AG, Wendlingen am Neckar.
4. Verkaufsvertrag der Wort, Bild Marke time4wellness an die Chemoform AG für 5.000,00 € zzgl. Umsatzsteuer,
bestimmt auf
Freitag, 28.02.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
77 IN 59/24
Amtsgericht Münster, 14.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 59/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13113 eingetragenen time4wellness GmbH, Gutenbergstr. 15, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hendrik Otte, Im Brook 12, 495…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 59/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13113 eingetragenen time4wellness GmbH, Gutenbergstr. 15, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hendrik Otte, Im Brook 12, 49545 Tecklenburg
ist am 25.09.2024, um 09:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dipl. Kfm. Michael Selker, Niedersachsenstr. 11a, 49074 Osnabrück bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
77 IN 59/24
Amtsgericht Münster, 25.09.2024
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