Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
a) die Übernahme von Industrievertretungen, der Handel mit und der Vertrieb von Verpackungsmaterialien und Druckerzeugnissen, die Erbringung von Lohnverpackung (Dienstleistungsservice/Verpackungsservice), Verarbeitung von Verpackungen und Verpackungsmitteln und Verarbeitung/Nacharbeit von Lohnarbeiten; b) der Betrieb einer Werbeagentur sowie die Erbringung von Service- und Beratungsdienstleistungen - insbesondere print & webdesign, SEM/ SEO - einschließlich Planung, Gestaltung und Durchführung von Marketingmaßnahmen aller Art; c) die Erstellung, der Vertrieb und die Vermarktung von EDV-Produkten in Form von Hardware, Software und Zubehör sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen; d) der Import, Export, Groß- und Einzelhandel sowie die Vermittlung von Freizeit-, Haushalts-, Garten-, Tier-, Baumarkt-, Drogerie-, Elektro- und Sportartikeln sowie Einrichtungsgegenständen und Bekleidung; e) die An- und Vermietung von Immobilien; f) die Durchführung von Franchise- und Lizenzaktivitäten im In- und Ausland; g) die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gegen Entgelt sowie alle Tätigkeiten, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen; h) die Unternehmensberatung im Bereich Personalplanung sowie Betreuung und Schulung von Mitarbeitern, die Vermittlung von Personal, die Beratung bei Firmenoutsourcing, Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen, Erstellung von Businessplänen und die Begleitung von Startup-Unternehmen; i) die Erstellung von Hygienekonzepten für Unternehmen und die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Beratungsdienstleistungen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der timepack GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, Aktenzeichen 6 IN 413/24. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 29.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden; eine einfache E-Mail ist nicht wirksam. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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