Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Tischfabrik24 GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
An der Burg Sülz 34-36, 53797 Lohmar
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRA 5616
EUID
DER3208.HRA5616
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
96 IN 97/21
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
07.12.2021
Prüfungstermin
24.04.2026
Frist zur Stellungnahme
21.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bonn hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tischfabrik24 GmbH & Co. KG angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 24.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tischfabrik24 GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 96 IN 97/21 anhängig. Im Verfahren wurde die Masseunzulänglichkeit festgestellt, woraufhin die Vollstreckung wegen Masseverbindlichkeiten unzulässig ist und das Verfahren mit der Anzeige der Masseun…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tischfabrik24 GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 96 IN 97/21 anhängig. Im Verfahren wurde die Masseunzulänglichkeit festgestellt, woraufhin die Vollstreckung wegen Masseverbindlichkeiten unzulässig ist und das Verfahren mit der Anzeige der Masseunzulänglichkeit sowie der Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO) verbunden wird. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 21.09.2026 im schriftlichen Verfahren zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit, zur Schlussrechnung, zur Erörterung der Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag und zum Schlussverzeichnis Stellung zu nehmen. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht aus. Nach der Zustimmung des Gerichts zur Schlussverteilung betragen die festgestellten Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.171.827,82 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 52.904,19 EUR zur Verfügung, abzüglich restlicher Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist ebenfalls zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 97/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 5616 eingetragenen Tischfabrik24 GmbH & Co. KG, An der Burg Sülz 34-36, 53797 Lohmar, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregi…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 97/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 5616 eingetragenen Tischfabrik24 GmbH & Co. KG, An der Burg Sülz 34-36, 53797 Lohmar, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12282 eingetragene Herndorf Verwaltungs GmbH, An der Burg Sülz 34-36, 53797 Lohmar, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yvonne Portz, Harksheider Weg 60 F, 25451 Quickborn,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
96 IN 97/21
Amtsgericht Bonn, 24.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 97/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 5616 eingetragenen Tischfabrik24 GmbH & Co. KG, An der Burg Sülz 34-36, 53797 Lohmar, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregi…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 97/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 5616 eingetragenen Tischfabrik24 GmbH & Co. KG, An der Burg Sülz 34-36, 53797 Lohmar, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12282 eingetragene Herndorf Verwaltungs GmbH, An der Burg Sülz 34-36, 53797 Lohmar, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yvonne Portz, Harksheider Weg 60 F, 25451 Quickborn,
ist am 07.12.2021 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
21.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zur Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Verzeichnis der Massegläubiger sowie das Schlussverzeichnis liegen mit der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und dem gerichtlichen Prüfvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) aus.
96 IN 97/21
Amtsgericht Bonn, 27.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 97/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 5616 eingetragenen Tischfabrik24 GmbH & Co. KG, An der Burg Sülz 34-36, 53797 Lohmar, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregi…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 97/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 5616 eingetragenen Tischfabrik24 GmbH & Co. KG, An der Burg Sülz 34-36, 53797 Lohmar, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12282 eingetragene Herndorf Verwaltungs GmbH, An der Burg Sülz 34-36, 53797 Lohmar, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yvonne Portz, Harksheider Weg 60 F, 25451 Quickborn,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die festgestellten Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.171.827,82 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 52.904,19 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
96 IN 97/21
Amtsgericht Bonn, 04.08.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.