Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Tischlein Deck Dich GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Saarland
Adresse
Zeughausstraße 17, 66740 Saarlouis
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRA 12393
EUID
DEV1109.HRA12393
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
109 IN 40/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Martin Gitzinger
Adresse
Prälat-Subtil-Ring 12, 66740 Saarlouis
Telefon
06831-93090
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.07.2024 , 14:59 Uhr
Eröffnung
01.09.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.10.2024
Berichtstermin
20.11.2024 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
20.11.2024 , 10:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat am 24.07.2024 um 14:59 Uhr das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Tischlein Deck Dich GmbH & Co. KG angeordnet. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 12393 eingetragen und betreibt Gastronomie. Die gesetzlich vertretungsberechtigte persönlich haftende Gesellschafterin ist die Tischlein Deck Dich Verwaltungs-GmbH, eingetragen unter HRB 104840. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Gitzinger bestellt. Der Schuldnerin ist ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO), wodurch die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht. Die Gläubiger der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tischlein Deck Dich GmbH & Co. KG ist am 01.09.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin, der am 24.07.2024 bei Gericht eingegangen war. Bereits zuvor, am 24.07.2024 um 14:59 U…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tischlein Deck Dich GmbH & Co. KG ist am 01.09.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin, der am 24.07.2024 bei Gericht eingegangen war. Bereits zuvor, am 24.07.2024 um 14:59 Uhr, waren vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter ein allgemeines Verfügungsverbot für die Schuldnerin und die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Gitzinger ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.10.2024 anzumelden. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 31.10.2024 auf der Geschäftsstelle des Gerichts nieder. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist für den 20.11.2024 um 10:30 Uhr im Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 40/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 12393 eingetragenen Tischlein Deck Dich GmbH & Co. KG, Zeughausstraße 17, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch die persönl…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 40/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 12393 eingetragenen Tischlein Deck Dich GmbH & Co. KG, Zeughausstraße 17, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104840 eingetragene Tischlein Deck Dich Verwaltungs-GmbH GmbH, Zeughausstraße 17, 66740 Saarlouis, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dave Stotzem,
Geschäftszweig: Der Betrieb von Gastronomie
ist am 24.07.2024, um 14:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Martin Gitzinger, Prälat-Subtil-Ring 12, 66740 Saarlouis bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
109 IN 40/24
Amtsgericht Saarbrücken, 24.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 40/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 12393 eingetragenen Tischlein Deck Dich GmbH & Co. KG, Zeughausstraße 17, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die i…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 40/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 12393 eingetragenen Tischlein Deck Dich GmbH & Co. KG, Zeughausstraße 17, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104840 eingetragene Tischlein Deck Dich Verwaltungs-GmbH GmbH, Zeughausstraße 17, 66740 Saarlouis, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dave Stotzem,
Geschäftszweig: Der Betrieb von Gastronomie
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Martin Gitzinger, Prälat-Subtil-Ring 12, 66740 Saarlouis, Telefon: 06831-93090, Fax: 06831-930930.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 20.11.2024, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO) (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 31.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 5 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
109 IN 40/24
Saarbrücken, 01.09.2024
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