Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Tischlerei Scheinert GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Dorfstr. 17 A, 06926 Jessen (Elster) Neuerstadt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 15493
EUID
DEW1215.HRB15493
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 151/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführerin Simone Scheinert
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Neuerstadt Nr. 34, 06917 Jessen (Elster)
Termine & Fristen
Bekanntmachungsdatum
26.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Tischler- sowie Trockenbau, Kauf und Weiterverkauf von Tischlereierzeugnissen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tischlerei Scheinert GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat einen Vergütungsantrag gestellt. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat beschlossen, der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung zu geben. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 151/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tischlerei Scheinert GmbH, Neuerstadt Nr. 34, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 15493), vertr. d.: Simone Scheinert, Neuerstadt Nr. 34, 06917 Jessen (Elster), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor de…
2 IN 151/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tischlerei Scheinert GmbH, Neuerstadt Nr. 34, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 15493), vertr. d.: Simone Scheinert, Neuerstadt Nr. 34, 06917 Jessen (Elster), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 26.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 2 IN 151/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tischlerei Scheinert GmbH, Neuerstadt Nr. 34, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 15493), vertr. d.: Simone Scheinert, Neuerstadt Nr. 34, 06917 Jessen (Elster), (Geschäftsführerin), ist am 18.09.2024 um 13.00 Uhr gegen die Schuldnerin die vorläu…
Az.: 2 IN 151/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tischlerei Scheinert GmbH, Neuerstadt Nr. 34, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 15493), vertr. d.: Simone Scheinert, Neuerstadt Nr. 34, 06917 Jessen (Elster), (Geschäftsführerin), ist am 18.09.2024 um 13.00 Uhr gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Kfm. Christian Beck, Hansering 1, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/21222400, Fax: 0345/21222436, E-Mail: beck@beck-inso.de bestellt worden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 18.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 2 IN 151/24. In dem Insolvenzverfahren Tischlerei Scheinert GmbH, Neuerstadt Nr. 34, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 15493), vertr. d.: Simone Scheinert, Neuerstadt Nr. 34, 06917 Jessen (Elster), (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 23.07.…
Geschäfts-Nr.: 2 IN 151/24. In dem Insolvenzverfahren Tischlerei Scheinert GmbH, Neuerstadt Nr. 34, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 15493), vertr. d.: Simone Scheinert, Neuerstadt Nr. 34, 06917 Jessen (Elster), (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 23.07.2026 festgesetzt worden.
Zu den Gründen des Beschlusses:
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht gemäß § 63 Abs. 3 InsO eine Vergütung zu. Die Höhe der Berechnungsmasse ergab sich aus dem von ihm vorgelegten Gutachten und seinem schlüssig vorgetragenen Vergütungsantrag.
Die Berechnung im Antrag entsprach den Regelungen der §§ 63 Abs. 3 InsO sowie 10 ff. InsVV und war nicht zu beanstanden.
Die geltend gemachte Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer war gemäß §§ 10, 7 und 8 Abs. 3 InsVV festsetzungsfähig.
Dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters war deshalb vollumfänglich stattzugeben.
Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Str. 33, Zimmer 212, zur Einsicht der Verfahrensbeteiligten aus.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 23.07.2026.
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