Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Tischlergruppe GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Paul-Gerhardt-Str. 21, 53757 Sankt Augustin
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRB 17663
EUID
DER3208.HRB17663
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
96 IN 17/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Antrag Gläubigerin
20.01.2026
Antrag Schuldnerin
18.02.2026
Eröffnung
26.05.2026 , 09:12 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
30.06.2026
Forderungsanmeldefrist
07.07.2026
Prüfungstermin
22.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Tischlereiarbeiten und alle Nebenarbeiten, die im Zusammenhang mit den Tischlereiarbeiten anfallen oder förderlich sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tischlergruppe GmbH ist am 26.05.2026 um 09:12 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Eröffnungsantrag erfolgte durch eine Gläubigerin sowie durch die Schuldnerin selbst. Zugleich wurden die Verfahren 96 IN 17/26 und 96 IN 36/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Steuerberater Thomas Steger ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.07.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 22.08.2026. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 22.07.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tischlergruppe GmbH ist am 26.05.2026 um 09:12 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage waren Anträge einer Gläubigerin vom 20.01.2026 sowie der Schuldnerin vom 18.02.2026. Das Verfahren ist mit dem Verfahren 96 IN 36/26 verbunden worden. Zu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tischlergruppe GmbH ist am 26.05.2026 um 09:12 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage waren Anträge einer Gläubigerin vom 20.01.2026 sowie der Schuldnerin vom 18.02.2026. Das Verfahren ist mit dem Verfahren 96 IN 36/26 verbunden worden. Zum Insolvenzverwalter ist Steuerberater Thomas Steger ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 07.07.2026. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 22.08.2026 statt. Am 30.06.2026 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 17/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 17663 eingetragenen Tischlergruppe GmbH, Paul-Gerhardt-Straße 21, 53757 Sankt Augustin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Helmut Pinger, …
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 17/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 17663 eingetragenen Tischlergruppe GmbH, Paul-Gerhardt-Straße 21, 53757 Sankt Augustin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Helmut Pinger, Heerstraße 2 A, 53111 Bonn
ist am 17.02.2026, um 11:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Steuerberater Thomas Steger, Kölnstraße 135, 53757 Sankt Augustin bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
96 IN 17/26
Amtsgericht Bonn, 17.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 17/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 17663 eingetragenen Tischlergruppe GmbH, Paul-Gerhardt-Straße 21, 53757 Sankt Augustin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Helmut Pinger, Heerstraße 2 A, 53111 Bonn
wird wege…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 17/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 17663 eingetragenen Tischlergruppe GmbH, Paul-Gerhardt-Straße 21, 53757 Sankt Augustin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Helmut Pinger, Heerstraße 2 A, 53111 Bonn
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 26.05.2026, um 09:12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.01.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin sowie eines am 18.02.2026 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 96 IN 17/26 und 96 IN 36/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Steuerberater Thomas Steger, Kölnstraße 135, 53757 Sankt Augustin, Telefon: 02241/90600, Fax: 02241906033.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 22.08.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 22.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
96 IN 17/26
Bonn, 26.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 17/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 17663 eingetragenen Tischlergruppe GmbH, Paul-Gerhardt-Straße 21, 53757 Sankt Augustin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Helmut Pinger, Heerstraße…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 17/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 17663 eingetragenen Tischlergruppe GmbH, Paul-Gerhardt-Straße 21, 53757 Sankt Augustin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Helmut Pinger, Heerstraße 2 A, 53111 Bonn
ist am 30.06.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
96 IN 17/26
Amtsgericht Bonn, 01.07.2026
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