Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 4949
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TITUS GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Scheibenstraße 121, 48153 Münster
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 4949
EUID
DER2713.HRB4949
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
88 IN 2/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen
Rolle
Sachwalter
Adresse
Hafenplatz 4, 48155 Münster
Telefon
0251/4888050
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.02.2025 , 14:35 Uhr
Eröffnung
01.05.2025 , 07:59 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.05.2025
Berichtstermin
17.06.2025 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
17.06.2025 , 09:00 Uhr
Gläubigerversammlung
26.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere mit Sport- und Modeartikeln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TITUS GmbH wurde am 10.02.2025 mit der Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung eingeleitet. Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen ist zum vorläufigen Sachwalter bestellt worden. Am 01.05.2025 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden, wobei ebenfalls die Eigenverwaltung angeordnet wurde. Herr Dr. Christoph Morgen ist als Sachwalter bestätigt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.05.2025 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss ist eingesetzt worden, dessen Mitglieder sich aus Vertretern der Insolvenzgläubiger, absonderungsberechtigten Gläubiger und Arbeitnehmer zusammensetzen. Für den 17.06.2025 sind ein Berichtstermin und ein Prüfungstermin angesetzt worden, in denen unter anderem über die Person des Sachwalters und die Einsetzung des Gläubigerausschusses beschlossen wird. Zudem ist eine besondere Gläubigerversammlung für den 26.01.2026 vorgesehen, um über die Beibehaltung oder Auflösung des Gläubigerausschusses zu entscheiden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 2/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 4949 eingetragenen TITUS GmbH, Scheibenstraße 121, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Carsten Schwering, Engelhardtstraße 7, 49477 Ibbenbür…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 2/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 4949 eingetragenen TITUS GmbH, Scheibenstraße 121, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Carsten Schwering, Engelhardtstraße 7, 49477 Ibbenbüren und Herrn Julius Dittmann, Scheibenstraße 121, 48153 Münster
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Michels Wilmes, Piusallee 8, 48147 Münster
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 26.01.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beibehaltung bzw. Auflösung des bisher eingesetzten Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 17.12.2025 (Schuldnerin) und 19.12.2025 (Sachwalter) nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
88 IN 2/25
Amtsgericht Münster, 27.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 2/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 4949 eingetragenen TITUS GmbH, Scheibenstraße 121, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Carsten Schwering, Scheibenstraße 121, 48153 Münster und Herrn Julius Dittmann,…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 2/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 4949 eingetragenen TITUS GmbH, Scheibenstraße 121, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Carsten Schwering, Scheibenstraße 121, 48153 Münster und Herrn Julius Dittmann, Scheibenstraße 121, 48153 Münster
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2025, um 07:59 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.02.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Hafenplatz 4, 48155 Münster.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 10.02.2025 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
- Herr Nils Gebbers, Hubertistr. 23, 48155 Münster (Geschäftsführer der 24/7 Distribution GmbH, Krögerweg 45, 48155 Münster), als Vertreter der Insolvenzgläubiger mit den höchsten Forderungen,
- Herr Jörg Ludewig, Tannenweg 2, 65205 Wiesbaden (Gesellschafter-Geschäftsführer der Urban Supplies Ludewig & Seewaldt OHG, Peter-Sander-Str. 43b, 55252 Mainz-Kastel), als Vertreter der absonderungsberechtigten Gläubiger (insbesondere Lieferanten), und
- Frau Jeanette Reder, Lohöfenweg 13a, 48153 Münster (Arbeitnehmerin bei der Schuldnerin), als Vertreter der Arbeitnehmer
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 17.06.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- ggf. Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die übertragene Sanierung (auch an besonders Interessierte)
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 03.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die Zustellung gegenüber den Drittschuldnern obliegt der Eigenverwaltung.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
88 IN 2/25
Münster, 01.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 2/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 4949 eingetragenen TITUS GmbH, Scheibenstraße 121, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Carsten Schwering, Scheibenstraße 121, 4815…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 2/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 4949 eingetragenen TITUS GmbH, Scheibenstraße 121, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Carsten Schwering, Scheibenstraße 121, 48153 Münster und Herrn Julius Dittmann, Scheibenstraße 121, 48153 Münster
wird heute, am 10.02.2025, um 14:35 Uhr, die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet (§ 270b InsO).
Zum vorläufigen Sachwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Hafenplatz 4, 48155 Münster, Telefon: 0251/4888050, Fax: 025148880510 bestellt.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahme werden einstweilen eingestellt (§§ 270c Abs. 3, 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Er ist berechtigt, Auskünfte über die schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die von der Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, insbesondere, ob diese von den
erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, schlüssig ist und durchführbar erscheint.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und Buchführung als Grundlage für die Eigenverwaltungsplanung, insbesondere für die Finanzplanung.
Der vorläufige Sachwalter wird zugleich beauftragt, sachverständig zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens voraussichtlich decken wird (§ 22, Abs. 1, Nr. 3, Abs. 2 InsO).
Falls der vorläufige Sachwalter den Auftrag nicht binnen vier Wochen vollständig erfüllen kann, ist dem Gericht ein Zwischenbericht zu erstatten.
88 IN 2/25
Amtsgericht Münster, 18.02.2025
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