Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TK Contracting GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 7928
EUID
DEM1405.HRB7928
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 1262/18
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Einstellungstermin
05.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TK Contracting GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Friedberg (Hessen), während das für die Bekanntmachung zuständige Insolvenzgericht das Amtsgericht Mannheim ist. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Jörg Ebenrecht. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Markus Walter, festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte gemäß Antrag vom 29.04.2026 unter Berücksichtigung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Ein Betrag in Höhe von 10.611,81 EUR lag als Vermögenswert vor. Zudem ist ein Termin zur Erörterung des Schlussverzeichnisses und der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse (§ 207 Abs. 2 InsO) angesetzt. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis einschließlich 05.10.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung sowie die beabsichtigte Verfahrenseinstellung schriftlich beim Insolvenzgericht vorzulegen. Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag in Höhe von voraussichtlich 1.177,92 € vorgeschossen wird.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TK Contracting GmbH ist beim Amtsgericht Mannheim anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen in Höhe von 108.122,38 EUR festgestellt. Die zur Verteilung verfügbare Masse belief sich nach Abzug der Verfahrenskosten in Höhe von 5.670,14 EUR auf 0,00 EUR. Ein Einste…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TK Contracting GmbH ist beim Amtsgericht Mannheim anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen in Höhe von 108.122,38 EUR festgestellt. Die zur Verteilung verfügbare Masse belief sich nach Abzug der Verfahrenskosten in Höhe von 5.670,14 EUR auf 0,00 EUR. Ein Einstellungstermin nach § 207 InsO war für den 05.10.2026 angesetzt, wobei Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die beabsichtigte Einstellung bis zu diesem Datum eingelegt werden konnten. Zudem wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Markus Walter festgesetzt. Die öffentliche Bekanntmachung der Festsetzung erfolgte gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht, da die Beträge unter der Veröffentlichungsgrenze lagen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 1262/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TK Contracting GmbH, Zehntstraße 37, 68723 Plankstadt,
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Weber
Registergericht: Amtsgericht Friedberg (Hessen) Register-Nr.: HRB 7928
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Jörg Ebenrecht, Poststraß…
2 IN 1262/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TK Contracting GmbH, Zehntstraße 37, 68723 Plankstadt,
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Weber
Registergericht: Amtsgericht Friedberg (Hessen) Register-Nr.: HRB 7928
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Jörg Ebenrecht, Poststraße 44, 69115 Heidelberg, Gz.: 2018/00057-EB
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung des Schlussverzeichnisses und der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.10.2026
Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 1.177,92 €. Die Bereitschaft zur Zahlung ist innerhalb oben gesetzter Frist anzuzeigen. Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt Rechnungsstellung über die Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 10.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 1262/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TK Contracting GmbH, Zehntstraße 37, 68723 Plankstadt,
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Weber
Registergericht: Amtsgericht Friedberg (Hessen) Register-Nr.: HRB 7928
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Jörg Ebenrecht, Poststraß…
2 IN 1262/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TK Contracting GmbH, Zehntstraße 37, 68723 Plankstadt,
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Weber
Registergericht: Amtsgericht Friedberg (Hessen) Register-Nr.: HRB 7928
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Jörg Ebenrecht, Poststraße 44, 69115 Heidelberg, Gz.: 2018/00057-EB
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Markus Walter, Waldhofer Straße 17, 69123 Heidelberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 29.04.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 10.611,81 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 10.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 1262/18 - Amtsgericht Mannheim
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TK Contracting GmbH, Zehntstraße 37, 68723 Plankstadt, wird mitgeteilt, dass Forderungen in Höhe von € 108.122,38 festgestellt wurden. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt, nach Abzug der Verfahrenskosten in Höhe von € 5.670,14, …
2 IN 1262/18 - Amtsgericht Mannheim
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TK Contracting GmbH, Zehntstraße 37, 68723 Plankstadt, wird mitgeteilt, dass Forderungen in Höhe von € 108.122,38 festgestellt wurden. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt, nach Abzug der Verfahrenskosten in Höhe von € 5.670,14, € 0,00.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 01.09.2026
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