Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
1.Gegenstand des Unternehmens ist die -Beratung und Betreuung Dritter hinsichtlich Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Umweltschutz, Ladungssicherung, Gefahrtguttransporte, soweit die Beratung nicht einer Erlaubnis bedarf; -Pflege, Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen jeder Art; -Erbringung von Dienstleistung, insbesondere Buchführung und Verwaltungsaufgaben jeglicher Art, -Durchführung lizenzfreier Transporttätigkeit, beschränkt auf Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zum 3,5 t; -Durchführung von erlaubnisfreien Transporten bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht; -Frachtvermittlung und Lagerhaltung, die Vermietung von Fahrzeugen mit Fahrern und die Durchführung von Kurierdiensten; -gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung; -Durchführung von Transporten mit EU-Lizenz. 2.Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Errichtung des Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich erscheinen. 3.Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen und Zweigniederlassung im In- und Ausland zu errichten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TKD Transport GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 9591, wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben. Das Verfahren ist aufgehoben gemäß § 200 InsO. Gegen den Beschluss steht jedem, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum einzulegen und muss binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung eingegangen sein. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, sofern dieses mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird. Professionelle Einreicher sind ab dem 01.01.2022 zur elektronischen Einreichung verpflichtet.
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