Vorläufiges Insolvenzverfahren Mecklenburg-Vorpommern HRB 17239

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

TKM Küchenmontagen UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Hauptstraße 48, 18279 Lalendorf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Rostock HRB 17239
Stammkapital
1.000,00 EUR
EUID
DEN1206V.HRB17239

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
61a IN 249/26
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Michael Gerhard Kukuk
Adresse
Hermannstraße 5, 18055 Rostock
Telefon
0381 2035590

Termine & Fristen

Bekanntmachung
09.09.2026 , 12:00 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Handel, die Montage und Logistik mit Küchenwaren, Möbeln und Wohnmöbeln sowie alle mit dem Geschäftszweck in Verbindung stehende Dienstleistungen. Die Ausführung von erlaubnispflichtigen Bauleistungen ist ausgeschlossen.

Wirtschaftszweig

Hauptbranche
Handel
Subbranche
Großhandel
Geschäftstätigkeit
Handel, Montage und Logistik von Küchenwaren, Möbeln und Wohnmöbeln

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Rostock hat über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der TKM Küchenmontagen UG (haftungsbeschränkt) entschieden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Gerhard Kukuk bestellt worden. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens deckt. Es sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich Arrest oder einstweilige Verfügung untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Schuldnerin ist die Verfügung über Bankkonten und Außenstände untersagt, wobei die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht. Dieser ist ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und darüber zu verfügen sowie Masseverbindlichkeiten zu begründen. Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; Leistungen sind nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

61a IN 249/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. TKM Küchenmontagen UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch d. Geschäftsführer: Jörg Pohmer, Hauptstraße 48, 18279 Lalendorf Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 17239 - Schuldnerin - | Beschlus…

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