Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 61767
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Insolvenzprofil
TKS Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 61767
EUID
DER1101.HRB61767
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 76/17
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Stellungnahme Frist
30.07.2025
Vergütungsfestsetzung
07.08.2025
Einstellung
08.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TKS Holding GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 20.06.2018 aus. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 07.08.2025 festgesetzt. Gegen diese Festsetzung ist die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung innerhalb von zwei Wochen statthaft. Zudem ist die Durchführung der abschließenden Gläubigerversammlung und Anhörung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 30.07.2025 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen. Gegenstand der Stellungnahme sind die Erörterung der Schlussrechnungslegung des Verwalters, die Anhörung zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters sowie die Anhörung zur Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TKS Holding GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 20.06.2018 aus. Im schriftlichen Verfahren bis zum 30.07.2025 hatten die Beteiligten Gelegenheit, zur Schlussrechnungslegung, zum Vergütungsantrag und zur Einstellung wegen Masseunzulänglichkeit Stel…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TKS Holding GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 20.06.2018 aus. Im schriftlichen Verfahren bis zum 30.07.2025 hatten die Beteiligten Gelegenheit, zur Schlussrechnungslegung, zum Vergütungsantrag und zur Einstellung wegen Masseunzulänglichkeit Stellung zu nehmen. Die Beschlüsse wurden am 07.08.2025 über die Festsetzung der Vergütung und Auslagen ergangen. Das Verfahren ist gemäß § 211 InsO mit Beschluss vom 08.07.2026 eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 76/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 61767 eingetragenen TKS Holding GmbH, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch Herrn Koray Sürek, Eichendorffstr. 4, 40474 Düsseldorf
Verfahrensbevo…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 76/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 61767 eingetragenen TKS Holding GmbH, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch Herrn Koray Sürek, Eichendorffstr. 4, 40474 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Rechtsanwalt Anselm Schrader, Sternstr. 58, 40479 Düsseldorf
wird die Durchführung der abschließenden Gläubigerversammlung und Anhörung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 30.07.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
-Erörterung der Schlussrechnungslegung des Verwalters
- Anhörung zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
- Anhörung zur Einstellung wegen Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO)Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1 niedergelegt.
502 IN 76/17
Amtsgericht Düsseldorf, 25.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 76/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 61767 eingetragenen TKS Holding GmbH, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Koray Sürek
werden die Vergütung und Auslag…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 76/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 61767 eingetragenen TKS Holding GmbH, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Koray Sürek
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 20.06.2018 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 11.01.2024 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 eingesehen werden.
502 IN 76/17
Amtsgericht Düsseldorf, 07.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 76/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 61767 eingetragenen TKS Holding GmbH, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Koray Sürek
wird gem. § 211 InsO eingestellt.D…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 76/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 61767 eingetragenen TKS Holding GmbH, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Koray Sürek
wird gem. § 211 InsO eingestellt.Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Die vollständigen Beschlüsse können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf eingesehen werden.
502 IN 76/17
Amtsgericht Düsseldorf, 08.07.2026
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