Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 735158
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Insolvenzprofil
TKV Telekommunikations Beteiligungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Richard-Wagner-Straße 9, 68165 Mannheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 735158
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEB8535.HRB735158
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Aktenzeichen
1 IN 2343/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch
Adresse
O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim
Termine & Fristen
Aufhebung
24.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an gewerblichen Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung bei Handelsgesellschaften, insbesondere der Eintritt als persönlich haftende Gesellschafterin bei der TKV Telekommunikations GmbH & Co. KG, Mannheim.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holding & Beteiligungen
Subbranche
Vermögensholding
Geschäftstätigkeit
Verwaltung eigenen Vermögens und Beteiligung an gewerblichen Unternehmen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TKV Telekommunikations Beteiligungs GmbH ist am 24.09.2025 aufgehoben worden. Im Rahmen dieser Aufhebung wird von Amts wegen eine Nachtragsverteilung hinsichtlich Steuererstattungsansprüchen der Schuldnerin für die Jahre 2024 und 2025 bis zur Aufhebung des Verfahrens angeordnet. Die Durchführung dieser Nachtragsverteilung ist dem bisherigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, übertragen worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 2343/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TKV Telekommunikations Beteiligungs GmbH, Richard-Wagner-Straße 9, 68165 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Jan Gesell
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 735158
- Schuldnerin -
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In dem am 24.09.2025 au…
1 IN 2343/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TKV Telekommunikations Beteiligungs GmbH, Richard-Wagner-Straße 9, 68165 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Jan Gesell
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 735158
- Schuldnerin -
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In dem am 24.09.2025 aufgehobenen Insolvenzverfahren wird von Amts wegen die Nachtragsverteilung hinsichtlich Steuererstattungsansprüchen der Schuldnerin für die Jahre 2024 und 2025 bis zur Aufhebung des Verfahrens, angeordnet.
Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch,
O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim,
übertragen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 18.09.2026
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