Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TLB Tiefbau- und Landschaftsbau Büden GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 1082
EUID
DEW1215.HRB1082
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stendal
Aktenzeichen
7 IN 61/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Christin Glückselig
Rolle
Gesellschafterin
Adresse
Quentlistraße 108, 8103 Eglisau
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
04.03.2025
Prüfungstermin
25.03.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TLB Tiefbau- und Landschaftsbau Büden GmbH ist eröffnet. Die nachrangigen Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 04.03.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 25.03.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen verspätet angemeldete Forderungen bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 61/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TLB Tiefbau- und Landschaftsbau Büden GmbH, OT Büden, Am Bahnhof, 39291 Möckern (AG Stendal, HRB 1082), vertr. d.: Christin Glückselig, Quentlistraße 108, 8103 Eglisau, SCHWEIZ, (Gesellschafterin), werden die nachrangigen Gläubiger (§ 39 InsO) aufgefordert, ih…
7 IN 61/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TLB Tiefbau- und Landschaftsbau Büden GmbH, OT Büden, Am Bahnhof, 39291 Möckern (AG Stendal, HRB 1082), vertr. d.: Christin Glückselig, Quentlistraße 108, 8103 Eglisau, SCHWEIZ, (Gesellschafterin), werden die nachrangigen Gläubiger (§ 39 InsO) aufgefordert, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter schriftlich in zwei Stücken unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderungen bestehenden Unterlagen anzumelden bis zum 04.03.2025 (§ 174 Abs. 3 InsO). Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.03.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Stendal, 24.01.2025
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