Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SILVA food & more GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Gotthardstraße 43, 06217 Merseburg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 28420
EUID
DEW1215.HRB28420
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 338/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Manuel da Silva
Rolle
vorläufiger Verwalter
Adresse
Klobikauer Straße 20, 06217 Merseburg
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
09.12.2024
Festsetzung Vergütung
29.01.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines oder mehrerer Cafes oder anderer gastronomischer Einrichtungen sowie der Beteiligung an solchen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SILVA food & more GmbH ist anhängig. Die Geschäfts-Nr. lautet 59 IN 338/22 vor dem Amtsgericht Halle (Saale). Am 29.01.2025 hat das Gericht durch Beschluss die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf ein Gutachten und eine Berechnungsgrundlage von 25 % der Regelvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO. Gemäß § 64 Abs. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen, weshalb die Bekanntmachung auszugsweise erfolgt. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SILVA food & more GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat am 04.12.2024 einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat mit Beschluss vom 29.01.2025 die festgesetzten Beträge angeordnet, wobei gemäß § 64…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SILVA food & more GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat am 04.12.2024 einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat mit Beschluss vom 29.01.2025 die festgesetzten Beträge angeordnet, wobei gemäß § 64 Abs. 2 InsO keine Veröffentlichung der konkreten Beträge erfolgt. Im Vorfeld hatte das Gericht den Schuldner und die Insolvenzgläubiger am 09.12.2024 Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen gegeben. Rechtsmittel gegen die Festsetzungsentscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 59 IN 338/22
In dem Insolvenzverfahren SILVA food & more GmbH, Gotthardstraße 43, 06217 Merseburg (AG Stendal, HRB 28420), vertr. d.: Manuel da Silva, Klobikauer Straße 20, 06217 Merseburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 29.01.2025 festgesetz…
Geschäfts-Nr.: 59 IN 338/22
In dem Insolvenzverfahren SILVA food & more GmbH, Gotthardstraße 43, 06217 Merseburg (AG Stendal, HRB 28420), vertr. d.: Manuel da Silva, Klobikauer Straße 20, 06217 Merseburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 29.01.2025 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:
€ Nettovergütung
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf die vom vorläufigen und jetzigen Verwalter vorgetragene und an Hand des Gutachtens nachvollziehbare Begründung seines Antrages vom 04.12.2024.
Die Festsetzung erfolgte ausgehend von einer Berechnungsgrundlage von in Höhe der Regelvergütung mit einem Bruchteil gem. § 63 Abs. 3 InsO von 25 %
Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Eine Stellungnahme der Verfahrensparteien war nach Gewährung rechtlichen Gehörs zu dem Festsetzungsantrag nicht eingegangen.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 29.01.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 338/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SILVA food & more GmbH, Gotthardstraße 43, 06217 Merseburg (AG Stendal, HRB 28420), vertr. d.: Manuel da Silva, Klobikauer Straße 20, 06217 Merseburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung…
59 IN 338/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SILVA food & more GmbH, Gotthardstraße 43, 06217 Merseburg (AG Stendal, HRB 28420), vertr. d.: Manuel da Silva, Klobikauer Straße 20, 06217 Merseburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 04.12.2024 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 09.12.2024
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