Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TM Dienstleistung Nord GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Wachsmuthstr. 19, 31134 Hildesheim
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 205967
EUID
DEP2408.HRB205967
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
55 IN 2/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Ökonom Björn von Gösseln
Kanzlei
Wilhelm & Kollegen
Adresse
Hohenzollernstr. 53, 30161 Hannover
Telefon
0511/696846-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.02.2024 , 09:17 Uhr
Eröffnung
26.04.2024 , 15:43 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.06.2024
Gegenstand des Unternehmens
Zimmerreinigung im Hotelbereich und Stewarding und alle damit zusammenhängenden Leistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der TM Dienstleistung Nord GmbH, Hildesheim, ist am 14.02.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und der vorläufige Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 26.04.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Dipl.-Ökonom Björn von Gösseln bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 14.06.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
55 IN 2/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TM Dienstleistung Nord GmbH, Wachsmuthstr. 19, 31134 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 205967), vertr. d.: Gabriela Florescu, (Geschäftsführerin), ist am 14.02.2024 um 09:17 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden.…
55 IN 2/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TM Dienstleistung Nord GmbH, Wachsmuthstr. 19, 31134 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 205967), vertr. d.: Gabriela Florescu, (Geschäftsführerin), ist am 14.02.2024 um 09:17 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Ökonom Björn von Gösseln, c/o Wilhelm & Kollegen, Hohenzollernstr. 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511/696846-0, Fax: 0511/696846-79, E-Mail: kanzlei@wilhelm-kollegen.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 14.02.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
55 IN 2/24: Über das Vermögen der TM Dienstleistung Nord GmbH, Wachsmuthstr. 19, 31134 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 205967), vertr. d.: Gabriela Florescu, (Geschäftsführerin), ist am 26.04.2024 um 15:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Ökonom Björn von Gösseln, c/o Wilhelm & K…
55 IN 2/24: Über das Vermögen der TM Dienstleistung Nord GmbH, Wachsmuthstr. 19, 31134 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 205967), vertr. d.: Gabriela Florescu, (Geschäftsführerin), ist am 26.04.2024 um 15:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Ökonom Björn von Gösseln, c/o Wilhelm & Kollegen, Hohenzollernstr. 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511/696846-0, Fax: 0511/696846-79, E-Mail: kanzlei@wilhelm-kollegen.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.06.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 30.04.2024
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