Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 207302
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Studio 21 Entertainment GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Schützenstr. 21, 29389 Bad Bodenteich
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRB 207302
EUID
DEP2507.HRB207302
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 53/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Berichtstermin
11.04.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Planung und Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art, insbesondere Messen, Konferenzen, Verkaufspräsentationen sowie Sport- und Kulturveranstaltungen pp. einschließlich Gastronomie
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Studio 21 Entertainment GmbH ist anhängig. Ursprünglich war für den 15.02.2024 ein Berichts- und Prüfungstermin anberaumt, dieser wurde jedoch wegen Verhinderung des Gerichts aufgehoben. Das Amtsgericht Uelzen hat daraufhin eine neue Gläubigerversammlung als Berichts- und Prüfungstermin für den 11.04.2024 bestimmt. In dieser Versammlung sollen der Insolvenzverwalter berichten, Forderungen geprüft sowie Entscheidungen über die Person des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weitere wesentliche Verfahrensschritte getroffen werden. Die Frist zur Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Terminbestimmung beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Studio 21 Entertainment GmbH, Schützenstraße 21, 29389 Bad Bodenteich (AG Lüneburg, HRB 207302), vertr. d.: Andre Russ, Stöckener Straße 3, 29590 Rätzlingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der auf den 15.02.2024, 10.30 Uhr, anberaumte Berichts- und Prüf…
7 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Studio 21 Entertainment GmbH, Schützenstraße 21, 29389 Bad Bodenteich (AG Lüneburg, HRB 207302), vertr. d.: Andre Russ, Stöckener Straße 3, 29590 Rätzlingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der auf den 15.02.2024, 10.30 Uhr, anberaumte Berichts- und Prüfungstermin wegen Verhinderung des Gerichts aufgehoben. Eine neue Terminsbestimmung erfolgt durch gesonderten Beschluss.
Amtsgericht Uelzen, 12.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
§T1
7 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Studio 21 Entertainment GmbH, Schützenstraße 21, 29389 Bad Bodenteich (AG Lüneburg, HRB 207302), vertr. d.: Andre Russ, Stöckener Straße 3, 29590 Rätzlingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Vor dem Insolvenzgericht wird die neue Gläubigerversammlung …
§T1
7 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Studio 21 Entertainment GmbH, Schützenstraße 21, 29389 Bad Bodenteich (AG Lüneburg, HRB 207302), vertr. d.: Andre Russ, Stöckener Straße 3, 29590 Rätzlingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Vor dem Insolvenzgericht wird die neue Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) nunmehr bestimmt auf
Donnerstag, 11.04.2024, 10:00 Uhr, Saal 1, Hauptgebäude, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
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Amtsgericht Uelzen, 06.03.2024
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