Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 12563
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Insolvenzprofil
TMCBau GmbH
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3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Fettpott 29 a, 47533 Kleve
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 12563
EUID
DER1304.HRB12563
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
49 IN 36/15
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Markus Gustav Günter Fritz Schlegel
Rolle
Geschäftsführer
Adresse
Torfkuhlweg 6 a, 47551 Bedburg-Hau
Termine & Fristen
Einstellung
29.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Bauunternehmung (kein Bauträgergeschäft), insbesondere die Durchführung von Bauarbeiten als Subunternehmer oder in Erfüllung eines Werkvertrages sowie der Ankauf von Grundstücken und die Erstellung von eigenen Immobilien zwecks Veräußerung oder Vermietung. Alle Arbeiten werden durch Subunternehmer erbracht
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMCBau GmbH, eingetragenes Unternehmen im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 12563, wurde nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt. Das Verfahren ist gemäß § 211 InsO beendet. Gegen den Beschluss steht dem Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen ab Zustellung bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingelegt werden kann.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 36/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 12563 eingetragenen TMCBau GmbH, Hoffmannallee 44, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Gustav Günter Fritz Schlegel, Torfkuhlweg 6 a, 47551 B…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 36/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 12563 eingetragenen TMCBau GmbH, Hoffmannallee 44, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Gustav Günter Fritz Schlegel, Torfkuhlweg 6 a, 47551 Bedburg-Hau
wird nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
49 IN 36/15
Amtsgericht Kleve, 29.07.2026
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