Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Motorrädern und Motorrollern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMMR MOTORS UG (haftungsbeschränkt) ist am 06.03.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Im Verfahren war Manuel Sack als Prozesspfleger bestellt. Vor der Aufhebung wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie ggf. geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen angeordnet. Der Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin wurde auf den 06.03.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum mussten Widersprüche gegen die nachträglichen Forderungen und geänderten Anmeldungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen wurden eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMMR MOTORS UG (haftungsbeschränkt) ist am 06.03.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde im Januar 2025 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und ein Schlusstermin für den 20.03.2025 bestimmt. Der verfügbare Massebestand betrug 50.4…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMMR MOTORS UG (haftungsbeschränkt) ist am 06.03.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde im Januar 2025 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und ein Schlusstermin für den 20.03.2025 bestimmt. Der verfügbare Massebestand betrug 50.488,65 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten bei Insolvenzforderungen in Höhe von 677.573,80 EUR. Im August 2024 wurde den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters gegeben. Ein besonderer Prüfungstermin war für den 06.03.2024 angesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 623/19 - 8 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMMR MOTORS UG (haftungsbeschränkt), Ricklinger Stadtweg 24, 30459 Hannover (AG Hannover, HRB 208818), vertr. d.: Manuel Sack, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, (Prozesspfleger), ist am 06.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilu…
908 IN 623/19 - 8 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMMR MOTORS UG (haftungsbeschränkt), Ricklinger Stadtweg 24, 30459 Hannover (AG Hannover, HRB 208818), vertr. d.: Manuel Sack, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, (Prozesspfleger), ist am 06.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 06.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 623/19 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMMR MOTORS UG (haftungsbeschränkt), Ricklinger Stadtweg 24, 30459 Hannover (AG Hannover, HRB 208818), vertr. d.: Manuel Sack, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, (Prozesspfleger), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemelde…
908 IN 623/19 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMMR MOTORS UG (haftungsbeschränkt), Ricklinger Stadtweg 24, 30459 Hannover (AG Hannover, HRB 208818), vertr. d.: Manuel Sack, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, (Prozesspfleger), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.03.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 03.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 623/19 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMMR MOTORS UG (haftungsbeschränkt), Ricklinger Stadtweg 24, 30459 Hannover (AG Hannover, HRB 208818), vertr. d.: Manuel Sack, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, (Prozesspfleger), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 1…
908 IN 623/19 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMMR MOTORS UG (haftungsbeschränkt), Ricklinger Stadtweg 24, 30459 Hannover (AG Hannover, HRB 208818), vertr. d.: Manuel Sack, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, (Prozesspfleger), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 20.03.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 20.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 623/19 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMMR MOTORS UG (haftungsbeschränkt), Ricklinger Stadtweg 24, 30459 Hannover (AG Hannover, HRB 208818), vertr. d.: Manuel Sack, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, (Prozesspfleger), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf d…
908 IN 623/19 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMMR MOTORS UG (haftungsbeschränkt), Ricklinger Stadtweg 24, 30459 Hannover (AG Hannover, HRB 208818), vertr. d.: Manuel Sack, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, (Prozesspfleger), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Luisenstraße 4, 30159 Hannover, Tel.: 0511 357710-0, Fax: 0511 357710-11, Internet: www.willmerkoester.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 50.488,65 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 677.573,80 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 20.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 623/19 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMMR MOTORS UG (haftungsbeschränkt), Ricklinger Stadtweg 24, 30459 Hannover (AG Hannover, HRB 208818), vertr. d.: Manuel Sack, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, (Prozesspfleger), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor d…
908 IN 623/19 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMMR MOTORS UG (haftungsbeschränkt), Ricklinger Stadtweg 24, 30459 Hannover (AG Hannover, HRB 208818), vertr. d.: Manuel Sack, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, (Prozesspfleger), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 08.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 623/19 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMMR MOTORS UG (haftungsbeschränkt), Ricklinger Stadtweg 24, 30459 Hannover (AG Hannover, HRB 208818), vertr. d.: Manuel Sack, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, (Prozesspfleger), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. …
908 IN 623/19 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMMR MOTORS UG (haftungsbeschränkt), Ricklinger Stadtweg 24, 30459 Hannover (AG Hannover, HRB 208818), vertr. d.: Manuel Sack, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, (Prozesspfleger), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 20 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vorschuss gem. Beschluss vom 25.07.2022
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 83.617,97 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 1.910,12 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 85.528,09 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Aufgrund der durch den Insolvenzverwalter beschriebenen erheblichen Mehrbelastung des Insolvenzverwalters durch schwierige Informationsbeschaffungen infolge der Obstruktivität des Schuldner-Geschäftsführers wird antragsgemäß ein Zuschlag in Höhe von 20 % der Regelvergütung gewährt.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 148,40 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 53 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 27.09.2024
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