Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PROCOS (Deutschland) GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Karmarschstr. 44, 30159 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 60876
EUID
DEP2305.HRB60876
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
902 IN 52/20 - 8 -
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Karsten H. F. Weste
Adresse
Küsterstraße 8, 30519 Hannover
Telefon
0511 6069260
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
04.04.2024
Einstellung
06.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Vertrieb von Software-Produkten und deren Beratung. Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROCOS (Deutschland) GmbH ist am 06.03.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden. Zuvor hatte das Amtsgericht Hannover am 13.02.2024 beschlossen, einen Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung am 04.04.2024 zu bestimmen. Bis zu diesem Datum waren Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens, die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis einzureichen. Eine ergänzende Bekanntmachung vom 01.03.2024 präzisierte, dass Einwendungen auch gegen die Einstellung mangels Deckung der Verfahrenskosten (§ 207 InsO) gerichtet werden konnten, da die Masse hierfür nicht ausreichte. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Karsten H. F. Weste hatte dem Gericht am 13.02.2024 gemäß § 188 InsO einen verfügbaren Massebestand von 7.005,02 EUR sowie Insolvenzforderungen in Höhe von 141.163,23 EUR angezeigt. Am 12.02.2024 wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei die Berechnungsgrundlage bei 28.813,44 EUR lag. Die Vergütung wurde gemäß InsVV berechnet, wobei ein Zuschlag für die lange Verfahrensdauer von 3 1/2 Jahren nur teilweise gewährt wurde. Zustellungskosten in Höhe von 47,60 EUR nebst Umsatzsteuer wurden anerkannt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 52/20 - 8 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROCOS (Deutschland) GmbH, c/o Renate Georg, Ludwig-Jahn-Straße 16a, 30629 Hannover (AG Hannover, HRB 60876), vertr. d.: Norbert Büchel, c/o PROCOS AG, Gewerbeweg 15, 9490 Vaduz, LIECHTENSTEIN, (Geschäftsführer), ist am 06.03.2026 gemäß § 207 InsO mangels…
902 IN 52/20 - 8 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROCOS (Deutschland) GmbH, c/o Renate Georg, Ludwig-Jahn-Straße 16a, 30629 Hannover (AG Hannover, HRB 60876), vertr. d.: Norbert Büchel, c/o PROCOS AG, Gewerbeweg 15, 9490 Vaduz, LIECHTENSTEIN, (Geschäftsführer), ist am 06.03.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 06.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 52/20 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der PROCOS (Deutschland) GmbH, c/o Renate Georg, Ludwig-Jahn-Straße 16a, 30629 Hannover (AG Hannover, HRB 60876), vertr. d.: Norbert Büchel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf de…
902 IN 52/20 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der PROCOS (Deutschland) GmbH, c/o Renate Georg, Ludwig-Jahn-Straße 16a, 30629 Hannover (AG Hannover, HRB 60876), vertr. d.: Norbert Büchel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 04.04.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 13.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 52/20 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROCOS (Deutschland) GmbH, c/o Renate Georg, Ludwig-Jahn-Straße 16a, 30629 Hannover (AG Hannover, HRB 60876), vertr. d.: Norbert Büchel, (Geschäftsführer), wird das Verfahren gem. § 211 InsO eingestellt werden.
Für den Fall einer Verteilung hat der Ins…
902 IN 52/20 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROCOS (Deutschland) GmbH, c/o Renate Georg, Ludwig-Jahn-Straße 16a, 30629 Hannover (AG Hannover, HRB 60876), vertr. d.: Norbert Büchel, (Geschäftsführer), wird das Verfahren gem. § 211 InsO eingestellt werden.
Für den Fall einer Verteilung hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Karsten H. F. Weste, Küsterstraße 8, 30519 Hannover, Tel.: 0511 6069260, Fax: 0511 60 69 266 dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 7.005,02 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 141.163,23 EUR zu berücksichtigen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Hannover, 13.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 52/20 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROCOS (Deutschland) GmbH, c/o Renate Georg, Ludwig-Jahn-Straße 16a, 30629 Hannover (AG Hannover, HRB 60876), vertr. d.: Norbert Büchel, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Karsten H. F. Weste festges…
902 IN 52/20 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROCOS (Deutschland) GmbH, c/o Renate Georg, Ludwig-Jahn-Straße 16a, 30629 Hannover (AG Hannover, HRB 60876), vertr. d.: Norbert Büchel, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Karsten H. F. Weste festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 10 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des erhaltenen Vorschusses in Höhe von EUR brutto der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 26.265,31 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 2.548,13 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 28.813,44 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
1. Der Insolvenzverwalter hat für eine lange Verfahrensdauer 10 % Zuschlag beantragt.
Allein für eine lange Verfahrensdauer kann ein Zuschlag nicht gewährt werden. Es müssen Umstände vorliegen, die nicht durch einen Zuschlag honoriert werden können, jedoch das Verfahren verzögert und den Insolvenzverwalter mehr als allgemein üblich in Anspruch genommen haben.
Die Verfahrensdauer von hier 3 1/2 Jahren ergab sich insbesondere durch die versuchte Durchsetzung der Ansprüche gegen den Geschäftsführer in Liechtenstein.
Die weitere Masseverwertung war bereits 2021 abgeschlossen.
Dass weitere Berichte zu fertigen waren, rechtfertigt nicht die Festsetzung eines Zuschlages, jedoch die Recherche, rechtliche Einordnung und versuchte Durchsetzung der Ansprüche.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 47,60 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 17 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Beantragt wurde eine Vergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur festgesetzten Vergütung ergibt sich aus einer Rundungsdifferenz.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 12.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 52/20 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROCOS (Deutschland) GmbH, c/o Renate Georg, Ludwig-Jahn-Straße 16a, 30629 Hannover (AG Hannover, HRB 60876), vertr. d.: Norbert Büchel, c/o PROCOS AG, Gewerbeweg 15, 9490 Vaduz, LIECHTENSTEIN, (Geschäftsführer),
wird die öffentliche Bekanntmachung vom…
902 IN 52/20 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROCOS (Deutschland) GmbH, c/o Renate Georg, Ludwig-Jahn-Straße 16a, 30629 Hannover (AG Hannover, HRB 60876), vertr. d.: Norbert Büchel, c/o PROCOS AG, Gewerbeweg 15, 9490 Vaduz, LIECHTENSTEIN, (Geschäftsführer),
wird die öffentliche Bekanntmachung vom 14.02.2024 hinsichtlich der besonderen Gläubigerversammlung wie folgt ergänzt:
Bis zum Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, am 04.04.2024, müssen ebenfalls eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse (§ 207 InsO).
Die Insolvenzmasse reicht nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters zur Deckung der Verfahrenskosten nicht aus.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Vorschuss auf die Verfahrenskosten geleistet wird.
Amtsgericht Hannover, 01.03.2024
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