Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TMR LIVESTOCK & NUTRITION GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 13519
EUID
DEG1103.HRB13519
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 225/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Festsetzung vorläufiger Verwalter Vergütung
02.07.2025
Schlusstermin
30.12.2025
Aufhebung
24.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMR LIVESTOCK & NUTRITION GmbH, Torgauer Straße 23, 01979 Lauchhammer, ist die Schlussverteilung gemäß § 197 Abs. 1 Satz 1 InsO vorgesehen. Der Schlusstermin findet im schriftlichen Verfahren am 30.12.2025 statt. Im Rahmen dieses Termins werden Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie Entscheidungen über nicht verwertbare Gegenstände der Masse behandelt. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 72.974,01 Euro, während der zur Verteilung verfügbare Betrag aus der Masse circa 281,52 Euro beträgt. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Feser.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMR LIVESTOCK & NUTRITION GmbH ist beim Amtsgericht Cottbus anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Vergütung für den vorläufigen Verwalter festgesetzt und später die Regelvergütung sowie Auslagen für den endgültigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Feser, bestimmt. Es…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMR LIVESTOCK & NUTRITION GmbH ist beim Amtsgericht Cottbus anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Vergütung für den vorläufigen Verwalter festgesetzt und später die Regelvergütung sowie Auslagen für den endgültigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Feser, bestimmt. Es wurden Gläubigerforderungen in Höhe von 72.974,01 Euro berücksichtigt, wobei ein Verteilungsbetrag von ca. 281,52 Euro verfügbar war. Ein Schlusstermin wurde auf den 30. Dezember 2025 angesetzt, um Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung zu erheben. Das Verfahren ist schließlich mit Beschluss vom 24. August 2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMR LIVESTOCK & NUTRITION GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 13519), Geschäftszweig: Ex- und Import, Handel mit Nahrungs- und Futtermitteln, ehemals Torgauer Straße 23, 01979 Lauchhammer, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tamer Aktas (verstorben),
ist die …
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMR LIVESTOCK & NUTRITION GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 13519), Geschäftszweig: Ex- und Import, Handel mit Nahrungs- und Futtermitteln, ehemals Torgauer Straße 23, 01979 Lauchhammer, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tamer Aktas (verstorben),
ist die Vergütung für den vorläufigen Verwalter mit dem Beschluss vom 02.07.2025 festgesetzt worden. Ausgehend von einer zu berücksichtigenden Teilungsmasse in Höhe von 11610,08 € wurden 25 % des Regelsatzes zzgl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer festgesetzt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Cottbus, den 02.07.2025, Az: 63 IN 225/19.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen TMR LIVESTOCK & NUTRITION GmbH, Torgauer Straße 23, 01979 Lauchhammer, wird der Schlussverteilung gemäß § 197 Abs. 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO) durchgeführt und bestimmt auf den 30.12.2025 mit folgend…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen TMR LIVESTOCK & NUTRITION GmbH, Torgauer Straße 23, 01979 Lauchhammer, wird der Schlussverteilung gemäß § 197 Abs. 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO) durchgeführt und bestimmt auf den 30.12.2025 mit folgender Tagesordnung:
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, gegebenenfalls Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse sowie gegebenenfalls Prüfung von verspätet angemeldeten Forderungen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Einwendungen bzw. Anträge sind schriftlich bis zum 30.12.2025 (= Schlusstermin) vorzubringen, wobei der Eingang der Einwendungen/Anträge bei Gericht maßgeblich ist.
Hinweis nach § 188 Satz 3 InsO: Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 72.974,01 Euro. Der zur Verteilung verfügbare Betrag aus der Insolvenzmasse beträgt ca. 281,52 Euro. Mit dieser Veröffentlichung beginnen die Fristen der §§ 189, 190 InsO.
Amtsgericht Cottbus, den 14. November 2025
Az.: 63 IN 225/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen TMR LIVESTOCK & NUTRITION GmbH, Torgauer Straße 23, 01979 Lauchhammer, sind dem Insolvenzverwalter - Rechtsanwalt Feser - die Regelvergütung gem. §§ 13, 2 InsVV in Höhe von 95 %, die Auslagen gem. § 8 InsVV in Höhe von 30 % der Regelvergütung zzgl. der Kosten für die übertrag…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen TMR LIVESTOCK & NUTRITION GmbH, Torgauer Straße 23, 01979 Lauchhammer, sind dem Insolvenzverwalter - Rechtsanwalt Feser - die Regelvergütung gem. §§ 13, 2 InsVV in Höhe von 95 %, die Auslagen gem. § 8 InsVV in Höhe von 30 % der Regelvergütung zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen (hier: 4 Zustellungen á 3,30 Euro) aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 12.715,15 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurden keine Zuschläge festgesetzt. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Rechtsmittelfrist. Beschwerde: Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt. Erinnerung: Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Die Beschwerde bzw. die Erinnerung sind beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde bzw. Erinnerung können schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 14. November 2025
Az.: 63 IN 225/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des TMR LIVESTOCK & NUTRITION GmbH, Torgauer Straße 23, 01979 Lauchhammer, ist das Verfahren mit Beschluss vom 24. August 2026 gem. § 200 Abs. 1 InsO aufgehoben worden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen den Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des TMR LIVESTOCK & NUTRITION GmbH, Torgauer Straße 23, 01979 Lauchhammer, ist das Verfahren mit Beschluss vom 24. August 2026 gem. § 200 Abs. 1 InsO aufgehoben worden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen den Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Amtsgericht Cottbus, den 24. August 2026, AZ: 63 IN 225/19
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