Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
tnp Invest GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Neumarkt 31, 04109 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 23092
EUID
DEU1308.HRB23092
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 1127/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Volker Neumann
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme
22.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Steuerung, Koordinierung und Organisation des Vertriebs der tnp Mitteldeutsche Anlagen Leasing AG und deren Tochter- und Objektgesellschaften sowie die Entwicklung und Planung von Bauprojekten aller Art, verbunden mit der Beratungstätigkeit in allen Baufragen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der tnp Invest GmbH ist eröffnet. Das schriftliche Verfahren wurde angeordnet. Gegenstand des aktuellen Verfahrensabschnitts ist die Beschlussfassung über einen Antrag des Insolvenzverwalters. Dieser beantragt die Zustimmung zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche aus einer möglichen Geschäftsleiterhaftung bei der tnp AG sowie gegenüber den Vorständen der tnp invest GmbH durch Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 5.000,00 EUR, der im Verfahren 401 IN 1315/23 getroffen wurde. Gläubigern und Beteiligten wird mitgeteilt, dass Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung schriftlich beim Amtsgericht Leipzig einzureichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1127/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der tnp Invest GmbH, Neumarkt 31, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 23092
vertreten durch den Geschäftsführer Volker Neumann
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Treu
- wurde das schriftliche Verfah…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1127/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der tnp Invest GmbH, Neumarkt 31, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 23092
vertreten durch den Geschäftsführer Volker Neumann
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Treu
- wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über die Zustimmung oder die Ablehnung zum Antrag des Insolvenzverwalters, dass mit Zahlung des im Verfahren 401 IN 1315/23 getroffenen Vergleichsbetrages in Höhe von 5.000,00 EUR sämtliche Ansprüche aus einer möglichen Geschäftsleiterhaftung bei der tnp AG, ob bekannt oder unbekannt, abgegolten und erledigt sind und dies auch für mögliche Ansprüche des Insolvenzverwalters in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter der tnp invest GmbH gegenüber den Vorständen in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer der tnp invest GmbH gilt,
sind schriftlich bis zum 22.01.2026 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1127/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der tnp Invest GmbH, Neumarkt 31, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 23092
vertreten durch den Geschäftsführer Volker Neumann
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Treu
- wurde die Vergütung des vorlä…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1127/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der tnp Invest GmbH, Neumarkt 31, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 23092
vertreten durch den Geschäftsführer Volker Neumann
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Treu
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 18.09.2024 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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