Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TNP Team Nord GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Martha-Muchow-Weg 12, 22081 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 67565
EUID
DEK1101.HRB67565
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 36/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Festsetzung vorläufiger Verwaltervergütung
23.06.2025
Festsetzung Verwaltervergütung
26.06.2026
Schlussverteilung
10.07.2026
Kostenvorschuss-Frist
21.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb eines Maklerbüros, der An- und Verkauf von Grundstücken sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Geschäfte; ferner der Handel mit technischen Kunststoffen, insbesondere Mahlgütern und Granulaten, sowie mit anderen Waren.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TNP Team Nord GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Joachim Büttner hat sein Amt vom 07.02.2020 bis zum 02.03.2020 ausgeübt. Die Vergütung des vorläufigen Verwalters wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 23.06.2025 festgesetzt; das verwaltete Vermögen betrug 0,00 EUR, weshalb die Mindestvergütung angewendet wurde. Später wurde Rechtsanwalt Joachim Büttner als Insolvenzverwalter bestellt und übte sein Amt seit dem 02.03.2020 aus. Nach der Schlussrechnung des Verwalters beträgt die Masse 840,34 EUR. Die Vergütung und Auslagen des endgültigen Insolvenzverwalters wurden durch Beschluss vom 26.06.2026 festgesetzt. Im Verfahren wurde festgestellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Kosten zu decken. Bis zum 21.08.2026 bestand eine Frist zur Zahlung eines Kostenvorschusses in Höhe von 1.658,00 EUR bei der Justizkasse Hamburg. Falls dieser nicht gezahlt wird, ist das Verfahren mangels Masse einzustellen. Die Schlussrechnung sowie der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TNP Team Nord GmbH ist beim Amtsgericht Hamburg anhängig. Zunächst wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Büttner für den Zeitraum vom 07.02.2020 bis zum 02.03.2020 festgesetzt, wobei das verwaltete Vermögen mit 0,00 EUR angegeben wurde …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TNP Team Nord GmbH ist beim Amtsgericht Hamburg anhängig. Zunächst wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Büttner für den Zeitraum vom 07.02.2020 bis zum 02.03.2020 festgesetzt, wobei das verwaltete Vermögen mit 0,00 EUR angegeben wurde und die Mindestvergütung angewendet wurde. Aufgrund der Mitteilung des Verwalters, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, wurde eine Frist zur Einzahlung eines Kostenvorschusses in Höhe von 1.658,00 EUR bis zum 21.08.2026 gesetzt, andernfalls soll das Verfahren mangels Masse eingestellt werden. Später wurde die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters festgesetzt; die Masse belief sich auf 840,34 EUR. Im Anschluss wurde die Schlussverteilung angekündigt, bei der Forderungen in Höhe von 80.283,34 EUR stehen einem verteilbaren Betrag von 840,34 EUR gegenüber.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 36/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 67565 eingetragenen TNP Team Nord GmbH, Martha-Muchow-Weg 12, 22081 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Piper
werden die Vergütung und die…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 36/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 67565 eingetragenen TNP Team Nord GmbH, Martha-Muchow-Weg 12, 22081 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Piper
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Büttner, Friesenweg 22, 22763 Hamburg wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 07.02.2020 bis zum 02.03.2020 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV). Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 0,00 EUR. Es verbleibt bei der Mindestvergütung.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 17.06.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B428 eingesehen werden.
67g IN 36/20
Amtsgericht Hamburg, 23.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 36/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 67565 eingetragenen TNP Team Nord GmbH, Martha-Muchow-Weg 12, 22081 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Piper
reicht nach Mitteilung des I…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 36/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 67565 eingetragenen TNP Team Nord GmbH, Martha-Muchow-Weg 12, 22081 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Piper
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 21.08.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 1 658,00 EUR bei der Justizkasse Hamburg, Bundesbank IBAN DE10 2000 0000 0020 0015 01 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie der Vergütungsantrag des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B428 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Stellung zu nehmen (§ 5 Abs. 2 InsO)
- zum Schlussbericht des Verwalters,
- zur Schlussrechnungslegung des Verwalters.
Ferner können abschließend Einwendungen gegen das vorsorglich erstellte Schlussverzeichnis erhoben werden, das ebenfalls auf der Geschäftsstelle zur Einsicht durch die Beteiligten ausliegt.
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67g IN 36/20
Amtsgericht Hamburg, 26.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 36/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 67565 eingetragenen TNP Team Nord GmbH, Martha-Muchow-Weg 12, 22081 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Piper
Insolvenzverwalter: Rechtsan…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 36/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 67565 eingetragenen TNP Team Nord GmbH, Martha-Muchow-Weg 12, 22081 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Piper
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Joachim Büttner, Friesenweg 22, 22763 Hamburg
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Gründe
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 02.03.2020 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 840,34 EUR.
Die Mindestvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt unter Berücksichtigung von Gläubigern EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 02.06.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B428 eingesehen werden.
67g IN 36/20
Amtsgericht Hamburg, 26.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 36/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 67565 eingetragenen TNP Team Nord GmbH, Martha-Muchow-Weg 12, 22081 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Piper
soll die Schlussverteilung s…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 36/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 67565 eingetragenen TNP Team Nord GmbH, Martha-Muchow-Weg 12, 22081 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Piper
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 80.283,34 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 840,34 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67g IN 36/20
Amtsgericht Hamburg, 10.07.2026
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