Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 8252
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Insolvenzprofil
Toanca Transporte GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Stimbergstraße 212, 45739 Oer-Erkenschwick
Handelsregister
Amtsgericht Recklinghausen HRB 8252
EUID
DER2204.HRB8252
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 527/21
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwälte Sozietät Hövelmann
Kanzlei
Rechtsanwälte Sozietät Hövelregmann
Adresse
Theodor-Körner-Str. 20, 45661 Recklinghausen
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
27.08.2025
Prüfungstermin
15.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Spedition, Logistik, Kfz An- und Verkauf, Lkw und Pkw vermieten und mieten, Autopflege, Kfz-Teile An- und Verkauf
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Toanca Transporte GmbH, mit Sitz in Oer-Erkenschwick, ist die Genehmigung eines Vergleichs über 5.000,00 EUR mit Herrn Bascilar zum anhängigen Rechtsstreit vor dem Landgericht Bochum (Az.: I-O 345/24) Gegenstand einer Gläubigerversammlung. Der Stichtag für diese Versammlung ist der 27.008.2025. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen (Rang 0, lfd. Nr. 19 bis 20) im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag für diesen Vorgang ist der 15.12.2025; bis zu diesem Datum muss ein etwaiger schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 527/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8252 eingetragenen Toanca Transporte GmbH, Stimbergstr. 212, 45739 Oer-Erkenschwick, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sanja Chantalle Hansen, A…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 527/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8252 eingetragenen Toanca Transporte GmbH, Stimbergstr. 212, 45739 Oer-Erkenschwick, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sanja Chantalle Hansen, Ardennenstraße 24, 40549 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sozietät Hövelmann, Theodor-Körner-Str. 20, 45661 Recklinghausen
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 27.08.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
Zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier:
Genehmigung eines Vergleichs über 5.000,- EUR mit Herrn Bascilar zum anhängigen Rechtsstreit vor dem Landgericht Bochum Az.: I-O 345/24.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 06.08.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Hinweis des Gerichts:
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 527/21
Amtsgericht Bochum, 11.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 527/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8252 eingetragenen Toanca Transporte GmbH, Stimbergstr. 212, 45739 Oer-Erkenschwick, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sanja Chantalle Hansen, c…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 527/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8252 eingetragenen Toanca Transporte GmbH, Stimbergstr. 212, 45739 Oer-Erkenschwick, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sanja Chantalle Hansen, c/o CJD Christliches Jugenddorfwerk Deutschland e. V., Pestalozzistr. 60, 45701 Herten
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Es sollen geprüft werden:
Rang 0 (§ 38 InsO)
lfd. Nr. 19 bis lfd. Nr. 20
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
80 IN 527/21
Amtsgericht Bochum, 11.11.2025
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