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Im Restschuldbefreiungsverfahren des Christoph Tölle ist der Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 21.02.2025 aufgehoben worden. Zuvor hatte das Gericht dem Schuldner, dem Sachwalter und allen Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung gegeben. Die Abtretungsfrist endete mit dem 01.02.2025. Es lagen bislang keine Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung vor, sodass die Erteilung der Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erfolgen sollte, sofern bis zum Ende der Anhörungsfrist kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.
Originalbekanntmachung
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