Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tokoro Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 133805, wird vom Amtsgericht Hamburg bearbeitet. Am 28.07.2026 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt gemäß den §§ 208 bis 210 InsO. Die gesetzlich vertretenen Geschäftsführer sind Frau Beata Bahr und Herr Chris Bahr.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tokoro Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67h IN 228/23 behandelt. Am 28.07.2026 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Im weit…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tokoro Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67h IN 228/23 behandelt. Am 28.07.2026 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf wird angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 21.09.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B428 niedergelegt. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 228/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 133805 eingetragenen Tokoro Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Julius-Brecht-Straße 11, 22609 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Beata Bahr…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 228/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 133805 eingetragenen Tokoro Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Julius-Brecht-Straße 11, 22609 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Beata Bahr und Herrn Chris Bahr
ist am 28.07.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67h IN 228/23
Amtsgericht Hamburg, 03.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 228/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 133805 eingetragenen Tokoro Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Julius-Brecht-Straße 11, 22609 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Beata Bahr…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 228/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 133805 eingetragenen Tokoro Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Julius-Brecht-Straße 11, 22609 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Beata Bahr und Herrn Chris Bahr
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B428 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67h IN 228/23
Amtsgericht Hamburg, 24.08.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.