Betreiben einer Salzgrotte für die Heilwirkung durch Himalaya- und Meersalze, Verkauf von Salzprodukten, - Massage durch Massagesessel, - Ausschank von alkoholfreien Getränken und Kaffeespezialitäten,
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Sport & Freizeit
Subbranche
Wellness & Spa
Geschäftstätigkeit
Betrieb einer Salzgrotte mit Massagesesseln, Verkauf von Salzprodukten und Ausschank von Getränken
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tollense-Salzgrotte GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Der Prüfungsstichtag ist der 23.06.2024. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens an diesem Tag bei Gericht eingehen und formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift erfolgen. Der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 01.06.2026 liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tollense-Salzgrotte GmbH mit Sitz in Trollenhagen ist beim Amtsgericht Neubrandenburg anhängig (Aktenzeichen 702 IN 569/22). Die Geschäftsführer sind Andreas Reinwaldt und Hagen Senst. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Torsten Göttlich. Am 14.03.2024 wurde die Prüfung …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tollense-Salzgrotte GmbH mit Sitz in Trollenhagen ist beim Amtsgericht Neubrandenburg anhängig (Aktenzeichen 702 IN 569/22). Die Geschäftsführer sind Andreas Reinwaldt und Hagen Senst. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Torsten Göttlich. Am 14.03.2024 wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 23.04.2024. Spätestens an diesem Tag mussten schriftliche Widersprüche bei Gericht eingehen. Am 05.06.2026 wurde die Auslegung des Vergütungsantrags des Verwalters vom 01.06.2026 zur Einsichtnahme der Beteiligten angeordnet. Am 24.09.2026 erfolgte die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO, die den Schlusstermin ersetzt. Die Frist für Stellungnahmen und Einwendungen endete am 03.12.2026. In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 9071,83 Euro zu berücksichtigen, denen ein zu verteilender Betrag von 0 Euro gegenübersteht. Der Schlussverteilung ist zugestimmt worden. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt, wobei von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 36300,49 EUR ausgegangen wurde. Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
702 IN 569/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tollense-Salzgrotte GmbH, Am Park 16, 17039 Trollenhagen, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Reinwaldt und Hagen Senst
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg - Registergericht - Register-Nr.: HRB 6965
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträgl…
702 IN 569/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tollense-Salzgrotte GmbH, Am Park 16, 17039 Trollenhagen, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Reinwaldt und Hagen Senst
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg - Registergericht - Register-Nr.: HRB 6965
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 23.04.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 14.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
702 IN 569/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tollense-Salzgrotte GmbH, Am Park 16, 17039 Trollenhagen, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Reinwaldt und Hagen Senst
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 6965
- Schuldnerin -
Beschluss:
Der Vergütungsantrag des Verwalters v…
702 IN 569/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tollense-Salzgrotte GmbH, Am Park 16, 17039 Trollenhagen, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Reinwaldt und Hagen Senst
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 6965
- Schuldnerin -
Beschluss:
Der Vergütungsantrag des Verwalters vom 01.06.2026 liegt (mit den weiteren Schlussunterlagen) bei Gericht zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 05.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
702 IN 569/22
In dem Insolvenzverfahren d.
Tollense-Salzgrotte GmbH, Am Park 16, 17039 Trollenhagen, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Reinwaldt und Hagen Senst
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 6965
- Schuldnerin -
Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 I…
702 IN 569/22
In dem Insolvenzverfahren d.
Tollense-Salzgrotte GmbH, Am Park 16, 17039 Trollenhagen, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Reinwaldt und Hagen Senst
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 6965
- Schuldnerin -
Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO hinsichtlich:
1. Erörterung der Schlussrechnung
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
3. Prüfung eventuell nachträglicher Forderungsanmeldungen
Die Stimmabgabe und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bis zum 03.12.2026 bei dem Amtsgericht Neubrandenburg, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, 17033 Neubrandenburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen und Anträge, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
In dem Verfahren sind Forderungen (§ 38 InsO) in einer Gesamthöhe von 9071,83 Euro zu berücksichtigen, denen ein zu verteilender Betrag von 0 Euro gegenübersteht. Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung mit Belegen und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 24.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
702 IN 569/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tollense-Salzgrotte GmbH, Am Park 16, 17039 Trollenhagen, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Reinwaldt und Hagen Senst
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 6965
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die Vergütung und die zu erstattenden…
702 IN 569/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tollense-Salzgrotte GmbH, Am Park 16, 17039 Trollenhagen, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Reinwaldt und Hagen Senst
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 6965
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Torsten Göttlich, Südbahnstraße 1, 17033 Neubrandenburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 01.06.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 36300,49 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Dem Verwalter waren die Zustellungen gem. § 8 III InsO übertragen. Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für diese Zustellungen waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 16 - 18
17033 Neubrandenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 16 - 18
17033 Neubrandenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 24.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
702 IN 569/22
In dem Insolvenzverfahren d.
Tollense-Salzgrotte GmbH, Am Park 16, 17039 Trollenhagen, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Reinwaldt und Hagen Senst
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 6965
- Schuldnerin -
Beschluss:
In dem Verfahren sind Forderungen (§ 38 InsO) in einer …
702 IN 569/22
In dem Insolvenzverfahren d.
Tollense-Salzgrotte GmbH, Am Park 16, 17039 Trollenhagen, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Reinwaldt und Hagen Senst
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 6965
- Schuldnerin -
Beschluss:
In dem Verfahren sind Forderungen (§ 38 InsO) in einer Gesamthöhe von 9071,83 Euro zu berücksichtigen, denen ein zu verteilender Betrag von 0 Euro gegenübersteht.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung mit Belegen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 24.09.2026
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